Veranlagung für 2013

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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janni.c
Beiträge: 2
Registriert: 20. Jul 2015, 15:48

Veranlagung für 2013

Beitrag von janni.c »

Hallo,
nach langer Zeit habe ich für 2012 eine Einkommensteuer Erklärung abgegeben und fast 400€ erstattet bekommen.
Kommen wir nun zum Jahr 2013. Bis Juni hatte ich 2 Arbeitsstellen sowie 2 Monate Arbeitslosigkeit .
Ab Juli 2013 hatte ich eine gut bezahlte Arbeit aufgenommen und 2 Wochen später haben wir geheiratet.

Meine Frau war bis Ende März 2013 selbstständig und die Abwicklung endet nun soweit dass Sie wohl die private Insolvenz anmelden wird. Nun meine Fragen:
1. Was geschieht bei gemeinsamer Veranlagung mit den Steuerschulden meiner Frau? Kommen diese nun auch auf mich zu?
2. Sie soll für den Eikommensteuererklärung und Bilanz nochmals einen Betrag von 4,000€ an den Steuerberater zahlen. Dieses Geld haben wir nicht. Also wird wohl die Schätzung greifen!
3. Muss ich Überhaupt eine steuererklärung für 2013 abgeben oder kann ich das Jahr überspringen?
4. Bei einer Einzelveranlagung zahle ich zuviel nach.

Da ist guter Rat teuer! :-)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagung für 2013

Beitrag von muemmel »

Muss ich Überhaupt eine steuererklärung für 2013 abgeben oder kann ich das Jahr überspringen? Na, eine Einzelveranlagung wollen Sie doch nicht. Und bei gemeinsamer Veranlagung besteht natürlich schon wegen der Selbständigkeit Ihrer Frau Erklärungspflicht. Und falls Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, sind Sie schon deswegen erklärungspflichtig, auch bei Einzelveranlagung.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Veranlagung für 2013

Beitrag von StephanM »

Hi,
wenn Insolvenz, dann kann trotzdem die Zusammenveranlagung gemacht werden. Das Finanzamt benötigt dann aber neben den Unterschriften der Eheleute auch die Zustimmende Unterschrift des Insolvenzverwalters.

Ergebnis: Nachzahlung
Die Eheleute sind Gesamtschuldner. Damit der nicht insolvente Ehepartner die Schulden nicht mit zahlen muss, kann man direkt nach Erhalt des Bescheides einen Aufteilungsantrag nach §268 ff AO stellen. Dann werden die Steuerschulden auf die Einkommensverhältnisse der Eheleute aufgeteilt. Jeder haftet dann nur für die durch seine Einkünfte entstandene Nachzahlung.

Ergebnis: Erstattung
Jeder Ehepartner hat seinen eigenständigen Erstattungsanspruch nach §37 AO. Das Finanzamt muss also den Erstattungsbetrag erst trennen zwischen den Eheleuten und anschließend bei dem insolventen Partner noch zwischen den einzelnen Bereichen seine Insolvenzverfahrens.

MfG
janni.c
Beiträge: 2
Registriert: 20. Jul 2015, 15:48

Re: Veranlagung für 2013

Beitrag von janni.c »

Update :
Wir waren nun beim Rechtsanwalt unserer Wahl zur Eröffnung der privaten Insolvenz meiner Frau.
Da das Finanzamt der größte Gläubiger ist, werden wir einen Vergleich mit 25% der Kosten vorschlagen.
Beispiel : Schulden belaufen sich auf 16.000 € und es werden 4.000 angeboten und der Gläubiger
Geht darauf ein! Ich zahle aus meiner Tasche die 4.000 Euro .
Laut Berechnung steht mir für 2013 bei gemeinsamer Veranlagung eine Erstattung von 1.143 € zu.
Bekomme ich das Geld wirklich wenn das Finanzamt sich auf den Vergleich einlässt oder bleiben doch wieder nur
die Hälfte übrig.
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