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Steuerklasse 1 Nachzahlung?

Verfasst: 12. Jul 2015, 13:17
von krische
allo zusammen,

ich mache bereits seit 4 oder 5 Jahren Steuererklärungen und bin 27 Jahre alt. Bisher habe ich immer so round about 120-150 Euro wieder bekommen. (bis vorletztes Jahr)
Letztes jahr musste ich ca 14€ nachzahlen und dieses Jahr schon wieder. Allerdings ist es doch fast unmöglich in Klasse 1 auf eine Nachzahlung zu kommen?

Bitte um eure Hilfe.

Meine Daten:

Zeile 3 Brutto 37289,00
Zeile 4 Lohnsteuer 5829,21
Zeile 5 Soli 320,58
Zeile 18 pauschalbesteuerte AG Leistungen 178,36
Zeile 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse 168,00
Zeile 23 RV 3523,77
Zeile 25 KV 3057,66
Zeile 26 PV 475,47
Zeile 27 AV 559,36

Der Wert in Zeile 20 kommt von einer Dienstreise wo das Hotel vom AG bezahlt wurde und es am Ende eine Spesenabrechnung gab. Ich hatte dort keine Kosten bis auf abendliches Essen gehen usw.
Muss auf diese 168€ noch Steuern gezahlt werden? Oder kann ich etwas anderes zusätzlich eintragen?

Ich habe noch einen Vertrag bei der Allianz über meinen AG wo monatlich 50€ vom Brutto (600€/Jahr) in einen Rentenvertrag gezahlt werden. Kann ich diesen bei der Steuererklärung angeben?
Des weiteren hätte ich noch Ausgaben für BU-versicherung, KFZ-Versicherung + Steuern und KFZ Hatftpflicht. Sind diese auch absetzbar?


Ich habe mir extra ein Steuerprogramm gekauft ( Steuersparerklärung 2015) und bei diesem Programm kommen andere Werte raus als bei Elster.

Was könnte ich falsch gemacht haben?


Danke für eure Hilfe


MFG

Christian

Re: Steuerklasse 1 Nachzahlung?

Verfasst: 12. Jul 2015, 13:52
von muemmel
Des weiteren hätte ich noch Ausgaben für BU-versicherung, KFZ-Versicherung + Steuern und KFZ Hatftpflicht. Sind diese auch absetzbar? Nö, und zwar, weil der Betrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" schon mit Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung weit überschritten ist. Anders gesagt: Theoretisch kann man das absetzen, praktisch können das nur Geringverdiener. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderaus ... ab_2010.29

Übrigens müssen Sie keineswegs nachzahlen - eine freiwillige Steuererklärung kann man problemlos zurücknehmen. Und im Falle einer Nachzahlung sollte man das dann halt tun.

Re: Steuerklasse 1 Nachzahlung?

Verfasst: 1. Aug 2015, 19:47
von SteuerHeinz
Die 168 EUR aus der Erstattung für Verpflegungsmehraufwand müssen wohl in dem Programm vorher auch als Ausgaben angegeben werden, da sonst die Erstattung als "Überzahlung" hinzugerechnet wird. Sprich, Sie tragen die Verpflegungsmehraufwendungen in das Programm ein und die erstatteten Beträge werden mit diesen verrechnet.