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Hochzeit, Veranlagung, Steuern - ich blick nicht durch

Verfasst: 17. Jun 2015, 13:11
von Xor
Hallo,

ich habe im Mai geheiratet und wir bekommen im Oktober Nachwuchs. Nun sind wir erstmal in 4/4 eingestuft worden, und ich überlege, was sinnvoller ist für das kommende Jahr, und mit welcher Nachzahlung bzw. Rückvergütung ich für 2015 rechnen kann.

Die Hochzeit wirkt sich ja auf das gesamte Jahr aus dann, oder? Wie berechnet sich das? Ist es so "einfach", dass ich einfach die "einzeln" gezahlten Steuern addiere, und davon dann das abziehe, was wir "gemeinsam" zahlen müssen?

Also angenommen, ich habe 15000€ Steuern bezahlt, meine Frau 2000€. Zusammen 17000€. Rechne ich die Steuerlast im Splittingverfahren, addiere die beiden Brutto-Einkünfte und berechne dafür die Steuerlast komme ich auf 14000€. Bedeutet das, ich kann mit einer Rückzahlung von 3000€ rechnen?

Ist das zvE prinzipiell einfach das, was ich auch verdient habe? Oder zieht man davon noch größere Beträge ab? Ja ich hab gegoogelt, aber versteh es nicht wirklich :-(

Wie wirkt sich die Geburt unseres Kindes dann aus? Auch rückwirkend für das Jahr? Oder nur im November und Dezember? Oder macht das hier garkeinen Unterschied? Oder wird der Kinderfreibetrag dann vom Gesamt-Brutto abgezogen, um das zvE zu errechnen?

Wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Das wird doch in des zvE eingerechnet, aber es werden bei Auszahlung ja keine Steuern bezahlt, oder?

Also auf 2016 gesehen, würde ich vermutlich wieder "alleine" 15000€ Steuern zahlen, meine Frau aber keine (weil Elterngeld). Dann müsste ich in das Jahresbrutto (zvE) für uns beide aber die 12 Elterngeld-Raten mit reinrechnen, oder?

Vielen Dank und viele Grüße,
Xor

Re: Hochzeit, Veranlagung, Steuern - ich blick nicht durch

Verfasst: 17. Jun 2015, 15:06
von Petz
Die Hochzeit wirkt sich ja auf das gesamte Jahr aus dann, oder?
ja
Also angenommen, ich habe 15000€ Steuern bezahlt, meine Frau 2000€. Zusammen 17000€. Rechne ich die Steuerlast im Splittingverfahren, addiere die beiden Brutto-Einkünfte und berechne dafür die Steuerlast komme ich auf 14000€. Bedeutet das, ich kann mit einer Rückzahlung von 3000€ rechnen?
am einfachsten ist es wenn man das kostenlose Elster-Programm runterlädt, alle Daten für 2014 so eingibt, als wenn man verheiratet wäre. Dann hat man eine ungefähre Idee, allzu viel hat sich zu 2015 nicht geändert.
Wie wirkt sich die Geburt unseres Kindes dann aus? Auch rückwirkend für das Jahr?
ja
Oder wird der Kinderfreibetrag dann vom Gesamt-Brutto abgezogen, um das zvE zu errechnen?
es gibt nicht automatisch den Kinderfreibetrag, aber das Finanzamt rechnet automatisch aus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist.
Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird dieser vom zvE abgezogen, das erhaltene Kindergeld aber wieder hinzugerechnet, sonst hääte man beides bekommen.
Ist das Kindergeld günstiger wirkt sich das Kind nur auf Solidaritätszuschlag und ggfs Kirchensteuer aus, dann gibt es keinen Kinderfreitrag bei der Einkommensteuer
Wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Das wird doch in des zvE eingerechnet
aber nur für Berechnung des Steuersatzes, nicht für die Berechnung des zvE

Also auf 2016 gesehen, würde ich vermutlich wieder "alleine" 15000€ Steuern zahlen, meine Frau aber keine (weil Elterngeld). Dann müsste ich in das Jahresbrutto (zvE) für uns beide aber die 12 Elterngeld-Raten mit reinrechnen, oder?
siehe vorherige Antwort, da würde ich schon mal vorsichtig eine Nachzahlung einplanen.....

Re: Hochzeit, Veranlagung, Steuern - ich blick nicht durch

Verfasst: 17. Jun 2015, 15:25
von Xor
Petz hat geschrieben:
Wie verhält sich das mit dem Elterngeld? Das wird doch in des zvE eingerechnet
aber nur für Berechnung des Steuersatzes, nicht für die Berechnung des zvE

Also auf 2016 gesehen, würde ich vermutlich wieder "alleine" 15000€ Steuern zahlen, meine Frau aber keine (weil Elterngeld). Dann müsste ich in das Jahresbrutto (zvE) für uns beide aber die 12 Elterngeld-Raten mit reinrechnen, oder?
siehe vorherige Antwort, da würde ich schon mal vorsichtig eine Nachzahlung einplanen.....
Das ist glaube ich der Punkt, den ich nicht verstehe. Ich bekomme einen Betrag X als Bruttogehalt - das sind bei mir 13,5 Monatsgehälter plus Bonuszahlungen usw. Von diesem X ziehe ich normalerweise Werbungskosten (~1000€, richtig?) ab, außerdem Vorsorge-Versicherungen usw. und dann ab Oktober auch den Kinderfreibetrag - sofern dieser günstiger ist für mich. Das Resultat ist doch mein zvE, oder?

Auf Basis dieses zvE berechne ich dann nach dem Splitting-Verfahren meine Steuerlast, und ziehe davon das ab, was mein Arbeitgeber über das Jahr tatsächlich abgeführt hat an Steuern. Das Ergebnis muss ich dann nachzahlen, oder bekomme eben was raus.

Wie rechne ich das nun richtig, wenn ich das Elterngeld mit einrechnen muss, wenn es doch nicht in das zvE einfließt?

Re: Hochzeit, Veranlagung, Steuern - ich blick nicht durch

Verfasst: 17. Jun 2015, 17:06
von muemmel

Re: Hochzeit, Veranlagung, Steuern - ich blick nicht durch

Verfasst: 18. Jun 2015, 09:24
von Petz
Wie rechne ich das nun richtig, wenn ich das Elterngeld mit einrechnen muss, wenn es doch nicht in das zvE einfließt?
Manuell nicht einfach, wenn man nicht weiß, wie es geht.

Daher kann ich nur die empfohlenen Programme oder links empfehlen.