Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ingolf Lück
Beiträge: 2
Registriert: 5. Jun 2015, 10:33

Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Beitrag von Ingolf Lück »

Hallo liebe Steuerfüchse,

ich erkläre euch mal kurz die Situation und würde euch um Hilfe bitten.

Ich bin Angestellter mit ca. € 50.000,00 Jahreinkommen Brutto Steuerklasse 3 meine Frau ist Studentin und hat einen Nebenjob mit Einkünften in Höhe von ca. € 6.000,00 p.a. Brutto und Steuerklasse 5. Wir bzw sie erhält seit diesem Jahr Mieteinnahmen in Höhe von ca. € 15.000,00 p.a. und hat keine relevanten Aufwendungen, welche ggf. abgesetzt werden könnten.

Grundsätzlich erhalten wir einen mittleren vierstelligen Betrag an Steuern wieder bzw. wird bei der Abrechnung berücksichtigt. Welchen Einfluss haben diese Mieteinnahmen auf die bisherige Steuerersparnis? Ggf. mit welcher Höhe von Abzügen muss man aufgrund der Mieteinnahmen rechnen?

Die Mieteinahmen befinden sich unterhalb des Steuerfreibetrages für Mieteinnahmen, diese soll auf ca. € 16.000,00 für verheiratete laufen. Werden diese in der Steuererklärung berücksichtigt, bzw. wie hoch ist dann ggf. der Abzug an Steuern? Wie wird dieser berechnet?

Vielen Dank für eure produktiven und hilfreichen Kommentare.

Viele Grüße
Ingolf
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Beitrag von muemmel »

Die Mieteinahmen befinden sich unterhalb des Steuerfreibetrages für Mieteinnahmen, diese soll auf ca. € 16.000,00 für verheiratete laufen. Da befinden Sie sich aber schwer im Irrtum - es gibt einen Grundfreibetrag von ca. 16.000 Euro. Der gilt für die Summe aller Einnahmen - folglich wurde er bisher schon berücksichtigt. Einen speziellen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt es nicht.
bzw. wie hoch ist dann ggf. der Abzug an Steuern? Na, so über den Daumen gepeilt würde ich mal mit ca. 35 % Steuern rechnen. Das macht bei 15.000 Euro folglich ca. 5.000 Euro, plus 275 Euro Soli und 400 bis 450 Euro Kirchensteuer. Wenn das dem "mittleren vierstelligen Beitrag", den Sie derzeit zurückerhalten, entspricht, dann kommen Sie künftig bei null heraus.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Beitrag von muemmel »

Kleiner Nachtrag - Ihre Gattin hat ersichtlich keinen Minijob. 6.000 Euro p. a. kann man da nämlich schlicht nicht verdienen und eine Steuerklasse hat man im Minijob auch nicht. Insofern sollte sie vielleicht in einen 450-Euro-Job wechseln, einen tatsächlichen Minjob also - damit fallen nämlich schon mal 6.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen weg und damit ca. 2.000 Euro Steuern.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Beitrag von StephanM »

Hi,

keine relevanten Aufwendungen?
Was ist mit Abschreibung, Fahrten zum Objekt, allgemeine Abgaben,...?
Ingolf Lück
Beiträge: 2
Registriert: 5. Jun 2015, 10:33

Re: Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Beitrag von Ingolf Lück »

Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.
Hinsichtlich des Minijobs, stimmt das Endgehalt auch nicht. Da habe ich mich vertippt. Sie hat einen 450-Euro-Job und ich geh davon aus, dass sie in Steuerklasse 5 kommt, wenn ich in 3 komme. (Wir machen dieses Jahr zum ersten Mal unsere Steuererklärung und ich habe mir schon berechnet einen vierstelligen Betrag zurück zu bekommen.)
Gibt es hier einen Unterschied zwischen Mieteinnahmen und Pacht?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Mieteinnahmen, Minijob und verheiratet

Beitrag von muemmel »

Wir machen dieses Jahr zum ersten Mal unsere Steuererklärung und ich habe mir schon berechnet einen vierstelligen Betrag zurück zu bekommen. Das hätten Sie ja dann auch gleich schreiben können, anstatt den Eindruck zu erwecken, Sie bekämen seit Jahren 5.000 Euro zurück. Dann liegt Ihr Fehler doch offenbar darin, daß Sie das Geld für den Minjob mitgerechnet haben - in einem "echten" Minijob hat man keinerlei Steuern zu zahlen und das Geld taucht auch nicht in der Steuererklärung auf. Ob der Minijob Ihre Frau "echt" ist, läßt sich leicht prüfen: Im Minijob auf Lohnsteuerkarte müßten in Klasse 5 40 Euro Lohnsteuer abgezogen werden. Wird das nicht abgezogen, ist es ein "echter", pauschalversteuerter Minijob (d. h., der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer, womit steuerlich alles abgegolten ist). Und dann gehören diese 5.400 Euro auch nicht in die Steuererklärung. Allerdings sind in Ihrer Modellrechnung dann auch die erwähnten 40 Euro Steuern (also 480 im Jahr) aufgetaucht - die fallen dann bei der endgültigen Berechnung auch weg, so daß sich die gezahlte Steuer vermindert.
Gibt es hier einen Unterschied zwischen Mieteinnahmen und Pacht? Nö. Und übrigens könnten Sie mal die Frage des Kollegen StephanM beantworten: Es muß doch wohl irgendwelche Werbungskosten geben? Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BC ... erpachtung

Wenn Ihre Frau Studentin ist, muß sie doch irgendwelche Ausgaben für das Studium haben? Falls das ihre Erstausbildung ist, wären das sogar Sonderausgaben (was hier steuerlich günstiger wäre). Auch die kann man absetzen und damit die Steuer mindern.
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