Besonderheiten im Jahr des Todes des Ehemannes

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Moddybrain
Beiträge: 4
Registriert: 22. Feb 2013, 10:20

Besonderheiten im Jahr des Todes des Ehemannes

Beitrag von Moddybrain »

Und noch eine Frage:
Ich mache auch für meine Mutter grad die Steuern,
im letzten Jahr ist ihr Ehemann verstorben.
Was bedeutet das für die Steuer?
Ich weiß, dass ich im Todesjahr noch ganz normal zusammenveranlagt einreichen kann, aber was muss ich beachten wenn meine Mutter im gesamten Jahr arbeitslos war, somit keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte und mein Stiefvater bereits Ende Januar verstorben ist, also auch nur für Januar anteilig Steuern angefallen sind.
Macht es überhaupt Sinn eine Steuererklärung zu machen? Andere Werte sind eigentlich nicht vorhanden.
Wie schaut es mit den außergewöhnlichen Belastungen im Zuge der Beerdigung, Suche einer neuen Wohnung, Umzug, etc. aus? Was kann ich da für meine Mutter wie am besten geltend machen?
Besten Dank für die Hilfe
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Besonderheiten im Jahr des Todes des Ehemannes

Beitrag von schlauelia »

es macht Sinn eine Erklärung abzugeben, da evtl. eine Erstattung herauskommt, da der Ehemann im Januar verstorben ist. Es kann sogar sein, dass eine Abgabeverpflichtung besteht, wenn die Mutter ALG I bekommen hat! Bei ALG II nicht!

Beerdigungskosten könnten nur angesetzt werden, wenn diese höher sind als das Erbe. Neue Wohnung und Umzug sind nicht abzugsfähig.

Lia
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Besonderheiten im Jahr des Todes des Ehemannes

Beitrag von schlauelia »

Nachtrag: auch für 2015 ist noch der Splittingtarif für Ihre Mutter anwendbar, dann ab 2016 wird sie als Alleinstehende versteuert.
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Besonderheiten im Jahr des Todes des Ehemannes

Beitrag von StephanM »

Hi,
Eine Steuererklärung macht Sinn, aber bevor du dich mit Sonderausgaben und sonstigen Kleinbeträgen herumschlägst folgendes:

Du kannst nur die Steuer ausgezahlt bekommen, die vorausgezahlt wurde (Lohnsteuer/Einkommensteuervorauszahlungen). Da dein Stiefvater bereits im Januar verstorben ist, dürfte das auch nur die Lohnsteuer von einem Monat sein. Da er aber nur einen Monat Bruttogehalt hatte, ist ja auch schon das Jahres-Einkommen sehr gering. Daher kann es sein, das sie ohne weitere Sonderausgaben und Werbungskosten bereits die gesamte Lohnsteuer zurück bekommt.

Am Besten das kostenlose Programm Elster-Formular nutzen und mit den Grunddaten eine Probeberechnung machen. Wenn sie dann schon alles an Lohnsteuer zurück bekommt, brauchst du dir um Sonderausgaben und Co keine weiteren Gedanken machen.

MfG
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