Hallo,
ich bin 29 und noch Student.Beende mein Studium im August.
Ich habe eine neue Werkstudentenstelle mit einem Einkommen von 706Euro. Nun hab ich die Möglichkeit das Einkommen pauschal zu versteuern oder per Lohnsteuerkarte. Was ist für meinen Fall besser? Ab Oktober/November werde ich einem festen Beschäftigung nachgehen.
Grüße Tobito
Werkstudent/Pauschal versteuern oder mit Lohnsteuerkarte
Re: Werkstudent/Pauschal versteuern oder mit Lohnsteuerkarte
Nun hab ich die Möglichkeit das Einkommen pauschal zu versteuern Wie denn? Die pauschale Versteuerung, auch als Minijob bekannt, ist bis zu einem Einkommen von 450 Euro möglich. Wie also soll das bei 706 Euro gehen? Oder verwechseln Sie das mit Freiberuflichkeit?
Re: Werkstudent/Pauschal versteuern oder mit Lohnsteuerkarte
Ich wurde eben von meinem Arbeitgeber gefragt! Meines wissens ist der Betrag für Studenten höher als die 450 Euro.muemmel hat geschrieben:Die pauschale Versteuerung, auch als Minijob bekannt, ist bis zu einem Einkommen von 450 Euro möglich. Wie also soll das bei 706 Euro gehen? Oder verwechseln Sie das mit Freiberuflichkeit
Ist z.B hier nachzulesen für den fall dass ich dies richtig verstanden habe:
Quelle: http://www.lohn-info.de/studenten.html
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Bei der Lohnabrechnung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Lohnsteuer anhand der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder pauschal nach § 40a Absatz 2 EStG berechnet.
Bei einem Student mit der Steuerklasse I bleibt 2014 ein Monatslohn in Höhe von 946 € steuerfrei. Im Jahr 2015 sind es 950 €.
Die Jahresarbeitslohngrenze, bis zu der in Steuerklasse I keine Lohnsteuer anfällt, beträgt 11.363 € für das Kalenderjahr 2014. Im Jahr 2015 sind es 11.407 €.
Die Werte gelten bei Anwendung der allgemeinen Lohnsteuertabelle (für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer).
Aber auch bei höheren Monatslöhnen ist die Versteuerung nach Lohnsteuerkarte für Studenten oft günstiger als eine Pauschalierung der Lohnsteuer, weil die einbehaltene Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahrs vom Finanzamt wieder erstattet wird, wenn die Jahresarbeitslohngrenze, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, nicht überschritten wird
Grüße Tobi
Re: Werkstudent/Pauschal versteuern oder mit Lohnsteuerkarte
Das haben Sie vollständig mißverstanden. Bei einem Student mit der Steuerklasse I bleibt 2014 ein Monatslohn in Höhe von 946 € steuerfrei. Das ist zwar richtig, das gilt aber für alle - statt "Student" könnte da auch "Mensch" stehen. Das hat aber auch nichts mit Pauschalversteuerung zu tun - wenn Sie nächstes Jahr Ihre Steuererklärung für 2015 machen, gehen da auch die Monate mit 706 Euro mit hinein. 706 Euro kann man nicht pauschal versteuern, fertig, aus. Insofern ist die Frage gegenstandslos.
Ab Oktober/November werde ich einem festen Beschäftigung nachgehen. Da Sie da vermutlich mehr als 946 Euro verdienen werden, werden Sie Steuern zahlen. Diese werden Sie z. T. wiederkriegen, wenn Sie 2016 eine Steuererklärung für 2015 abgeben.
Ab Oktober/November werde ich einem festen Beschäftigung nachgehen. Da Sie da vermutlich mehr als 946 Euro verdienen werden, werden Sie Steuern zahlen. Diese werden Sie z. T. wiederkriegen, wenn Sie 2016 eine Steuererklärung für 2015 abgeben.