Zinsvorteil aus der Steuererstattung genießen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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guesswho922
Beiträge: 2
Registriert: 4. Mär 2015, 19:44

Zinsvorteil aus der Steuererstattung genießen

Beitrag von guesswho922 »

Hallo Zusammen,

ich habe Einkünfte aus nichtselbsändiger Arbeit (§ 19 EStG) und Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Die Einkünfte aus § 19 EStG übersteigen den Grundfreibetrag i. H. v. 8 354 € und die Einkünfte aus § 20 EStG übersteigen den Sparerpauschbetrag i. H. v. 801 €. Es wurde Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer einbehalten.

Im Rahmen der Erstellung meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 ergab sich eine vollständige Erstattung meiner gezahlten Einkommensteuer.

Zur weiteren Information: Ich bin über 18 Jahre alt und meine Mutter bezieht das Kindergeld.

Nach meiner Einschätzung bin ich zu keiner Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, sodass ich die Steuererklärung 2014 auch erst nach dem 31. Mai 2015 abgeben kann. Wäre es nicht sogar sinnvoll die Steuererklärung für 2014 erst im Dezember 2018 abzugeben um noch einen Zinsvorteil zu genießen?

Vielen Dank im Vorfeld!

guesswho
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Zinsvorteil aus der Steuererstattung genießen

Beitrag von Petz »

Kann man machen.

Sollte man dann aber nicht vergessen :mrgreen:
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