Hallo ihr Lieben,
ich habe da ein paar grundsätzliche Fragen bezüglich Steuern und Mini-/ Midijob.
Aktuell gehe ich einen Minijob nach und erhalte 450,- / Monat.
Da letzten Monat meine studentische Krankenversicherung auslief, muss ich mich dringend um einen neuen Krankenversicherungsweg kümmern.
1. Frage: Wäre ein weiterer Minijob bis zu 450,- € sinnvoll? Steuerklasse 6 wird ja dann bei Zweiteschäftigungen angewandt.
2. Wie sieht es mit einer weiteren Beschäftigung in der Gleitzone aus?
Steuerlich wahrscheinlich sinnvoller. Der Minijob bliebe dann für mich ja weiterhin sozialversicherungsfrei, da meine "Haupttätigkeit" ja dann der Midijob wäre.
Nach welcher Steuerklasse würde dann dieser abgerechnet werden? Ich bin 27, kinderlos, keine Kirchenzugehörigkeit, ledig.
Danke für schnelle Antworten.
Steuerklasse bei Midijob
Re: Steuerklasse bei Midijob
Die Frage 1 ist sinnfrei. Sie können gar keinen "weiteren Minijob" machen. Insofern wäre ein Midijob in der Tat sinnvoll. Und der würde in Klasse 1 abgerechnet - steuerlich ist es ja Ihr einziger Job. Folglich wäre die Steuerklasse auch eher theoretischer Natur - bis 900 Euro fallen in der Klasse 1 gar keine Steuern an.