Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Wir sind verheiratet (seit 11/2014) und gemeinsam veranlagt, nun haben wir sehr unterschiedliche Aussagen aus dem Bekanntenkreis was uns bei der Steuererklärung für 2015 erwartet, eine Nachzahlung oder eine Steuer-Erstattung. Auch Internetrechner geben sehr unterschiedliche Ergebnisse.
Hier unsere Daten:
Ich, Jahres-Brutto vorauss. 37.000€, Steuerklasse 3
Partner, Jahresbrutto vorauss. 5.000€, Steuerklasse 5 (wird jedoch pausch-besteuert, da Minijob).
Zum Absetzen haben wir nicht besonders viel: ein paar Spenden, Fahrtkosten, Versicherungen und unsere Riester-Verträge.
Ich benötige keine detailierte Auskunft, nur einen generellen Hinweis ob wir Nachzahlen müssen (man muss sich ja darauf einstellen). Für 2014 bekommen wir eine ziemlich hohe Rückerstattung - laut Steuerprogramm.
Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.
ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Wir sind verheiratet (seit 11/2014) und gemeinsam veranlagt, nun haben wir sehr unterschiedliche Aussagen aus dem Bekanntenkreis was uns bei der Steuererklärung für 2015 erwartet, eine Nachzahlung oder eine Steuer-Erstattung. Auch Internetrechner geben sehr unterschiedliche Ergebnisse.
Hier unsere Daten:
Ich, Jahres-Brutto vorauss. 37.000€, Steuerklasse 3
Partner, Jahresbrutto vorauss. 5.000€, Steuerklasse 5 (wird jedoch pausch-besteuert, da Minijob).
Zum Absetzen haben wir nicht besonders viel: ein paar Spenden, Fahrtkosten, Versicherungen und unsere Riester-Verträge.
Ich benötige keine detailierte Auskunft, nur einen generellen Hinweis ob wir Nachzahlen müssen (man muss sich ja darauf einstellen). Für 2014 bekommen wir eine ziemlich hohe Rückerstattung - laut Steuerprogramm.
Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Hi,
sofern das Steuerprogramm sagt, dass du eine Erstattung bekommst kannst du davon auch ausgehen, vorausgesetzt alle Daten sind richtig erfasst.
Ich selber arbeite immer mit dem kostenlosen Programm Elster-Formular. Die von diesem Programm bei meinen Daten berechnete Steuer ist immer bis auf wenige Euro hingekommen.
Ausschlaggebend ist doch, ob du aufgrund deiner Steuerklassen im Jahr 2014 mehr oder weniger Lohnsteuer bezahlt hast, als du nach Zusammenveranlagung mit Splittingtarif an Einkommensteuer zu zahlen hast.
MfG
sofern das Steuerprogramm sagt, dass du eine Erstattung bekommst kannst du davon auch ausgehen, vorausgesetzt alle Daten sind richtig erfasst.
Ich selber arbeite immer mit dem kostenlosen Programm Elster-Formular. Die von diesem Programm bei meinen Daten berechnete Steuer ist immer bis auf wenige Euro hingekommen.
Ausschlaggebend ist doch, ob du aufgrund deiner Steuerklassen im Jahr 2014 mehr oder weniger Lohnsteuer bezahlt hast, als du nach Zusammenveranlagung mit Splittingtarif an Einkommensteuer zu zahlen hast.
MfG
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Zu einer Nachzahlung kann es gar nicht kommen, wenn ein Partner nicht arbeitet. Und da der Gatte nur den Minijob hat, ist das steuerlich so, als arbeite er nicht.
Zum Absetzen haben wir nicht besonders viel: ein paar Spenden, Fahrtkosten, Versicherungen und unsere Riester-Verträge. Dann wird es halt auch nur eine kleine Erstattung geben.
Zum Absetzen haben wir nicht besonders viel: ein paar Spenden, Fahrtkosten, Versicherungen und unsere Riester-Verträge. Dann wird es halt auch nur eine kleine Erstattung geben.
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Siehst du, DAS hat mir noch niemand gesagt, dass falls einer gar nicht arbeitet (bzw. als pausch-besteuert Minijobbler), dass es dann gar nicht zu einer Nachzahlung kommen kann. Wie hoch und ob überhaupt eine Erstattung erfolgt ist mir eigentlich auch egal, solange wir für 2015 nicht hunderte von Euro ans FA zahlen müssenmuemmel hat geschrieben:Zu einer Nachzahlung kann es gar nicht kommen, wenn ein Partner nicht arbeitet. Und da der Gatte nur den Minijob hat, ist das steuerlich so, als arbeite er nicht.
Vielen lieben Dank - natürlich auch an StephanM!
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Hi,
unabhängig davon, ob es zu einer Erstattung oder eine Nachzahlung kommt, bist du aufgrund deiner Steuerklasse verpflichtet eine Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Normalerweise erinnert dich das Finanzamt im Sommer falls du nicht abgegeben hast.
MfG
unabhängig davon, ob es zu einer Erstattung oder eine Nachzahlung kommt, bist du aufgrund deiner Steuerklasse verpflichtet eine Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben. Normalerweise erinnert dich das Finanzamt im Sommer falls du nicht abgegeben hast.
MfG
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch.StephanM hat geschrieben:Hi,
unabhängig davon, ob es zu einer Erstattung oder eine Nachzahlung kommt, bist du aufgrund deiner Steuerklasse verpflichtet eine Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abzugeben.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch. So ist es, und zwar deshalb, weil die Erklärungspflicht bei 3/5 keineswegs immer vorliegt, sondern nur dann, wenn beide Partner steuerpflichtigen Lohn beziehen. Das ist hier aber nicht der Fall.
Re: Nachzahlung oder Erstattung - das ist hier die Frage
Stimmt, habe nicht beachtet, dass Sie keine Einkünfte hat, die unter die Steuerklasse 5 fallen.muemmel hat geschrieben:Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch. So ist es, und zwar deshalb, weil die Erklärungspflicht bei 3/5 keineswegs immer vorliegt, sondern nur dann, wenn beide Partner steuerpflichtigen Lohn beziehen. Das ist hier aber nicht der Fall.