Wahl Steuerklasse etc
Wahl Steuerklasse etc
Guten Abend zusammen,
wir benötigen einmal die Hilfe der Profis. Und zwar haben wir vor kurzem geheiratet und fragen uns jetzt welche Steuerklasse am Besten für uns geeignet ist. Kurt mal die Fakten:
- Jahreseinkommen Mann ca 50.000 €
- Frau kein Einkommen, da in Elternzeit
- Kein Bezug mehr von Elterngeld ab 2015 da es das nur für 12 Monate gibt
- Kindergeldbezug
Wäre es sinnvoll in 3/5 zu wechseln? Oder werden wir dann zukünftig eine große Nachzahlung erwarten müssen? Soweit ich das verstanden habe, zahlt der 3er zwar weniger Steuern, was die Frau mit der 5er quasi ausgleichen würde, richtig? In unserem Fall hat die Frau dann mit der Steuerklasse 5 kein Einkommen was die Steuer ausgleichen kann.
Viele grüße
wir benötigen einmal die Hilfe der Profis. Und zwar haben wir vor kurzem geheiratet und fragen uns jetzt welche Steuerklasse am Besten für uns geeignet ist. Kurt mal die Fakten:
- Jahreseinkommen Mann ca 50.000 €
- Frau kein Einkommen, da in Elternzeit
- Kein Bezug mehr von Elterngeld ab 2015 da es das nur für 12 Monate gibt
- Kindergeldbezug
Wäre es sinnvoll in 3/5 zu wechseln? Oder werden wir dann zukünftig eine große Nachzahlung erwarten müssen? Soweit ich das verstanden habe, zahlt der 3er zwar weniger Steuern, was die Frau mit der 5er quasi ausgleichen würde, richtig? In unserem Fall hat die Frau dann mit der Steuerklasse 5 kein Einkommen was die Steuer ausgleichen kann.
Viele grüße
Re: Wahl Steuerklasse etc
Oder werden wir dann zukünftig eine große Nachzahlung erwarten müssen? Na sicher. Und um Ihnen mal was zu verraten, was anscheinend keiner weiß: Es ist völlig schnuppe, ob Sie 4/4 oder 3/5 haben. Am Ende, also nach Nachzahlung bzw. Erstattung, hat man exakt die gleiche Summe gezahlt. In Ihrem konkreten Fall würden Sie zunächst mehr Nettolohn haben und dafür im nächsten Jahr kräftig nachzahlen müssen. Um mal eine Hausnummer zu nennen: Wenn Sie das ganze Jahr in dieser Kombination wären, was ja jetzt nicht mehr geht, da wir schon März haben, dürften Sie einschließlich Kirchensteuer und Soli über 4.000 Euro nachzahlen, wenn Sie nicht durch irgendwelche großartigen Werbungskosten oder Sonderausgaben Ihre Steuerlast noch ein wenig senken können.
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Re: Wahl Steuerklasse etc
die Antwort von muemmel ist falsch: wenn nur der Ehemann verdient und Klasse 3 hat, kommt es NICHT zu Nachzahlungen an das Finanzamt!! Klasse 3 ist die Steuer, die ein verheirateter Alleinverdiener zahlen muss -nur wenn Partner noch etwas dazu verdient oder Lohnersatzleistungen bezogen werden ( was hier ja nicht der Fall sein sollte), könnte es zu Nachzahlungen kommen.
Wenn bisher Klasse 4 beide und Wechsel ab 1.4. zu 3, dann ist sogar mit einer Erstattung für 2015 zu rechnen!
Lia
Wenn bisher Klasse 4 beide und Wechsel ab 1.4. zu 3, dann ist sogar mit einer Erstattung für 2015 zu rechnen!
Lia
Re: Wahl Steuerklasse etc
Okay, und was ist nun korrekt?
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- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Wahl Steuerklasse etc
meine Antwort ist richtig!
Lia
Lia
Re: Wahl Steuerklasse etc
also so falsch ist die antwort von muemmel mal nicht
am jahresende ist es erst einmal egal, wie er sagt
mit der einbehaltenen steuer ist es wie mit abschlagszahlungen für den strom oder gas anbieter
mit der jahresabrechnung wird tacheles gesprochen und man muss nachzahlen oder bekommt eine erstattung
die steuerklasse hat nun "nur" die aufgabe zu bestimmen, ob man viel oder wenig abschläge monatlich einbehalten lässt
wenn es nur einen verdiener gibt und der klasse 3 hat, ist der abschlag schon ziemlich genau der jahresendsteuer, aber es muss nicht so sein, kleine abweichungen kann es immernoch geben (mit der steuererklärung wo eben tacheles geredet wird).
ABER:
so ganz egal ist die Steuerklasse doch nicht.
Lohnersatzleistungen, wie z.B. Elterngeld, werden anhand des Netto-Gehaltes der letzten Jahre berechnet, nicht anhand des Bruttos. Wer seine Steuerklasse also so wählt, dass er am ende zwar kräftig nachzahlen muss, der stellt sich bei anstehenden Lohnersatzleistungen jedoch besser. Weiterer "Vorteil" der in der aktuellen Zeit nicht zählt: kleinere Abschläge (sprich mehr Netto im Monat, dafür mehr Nachzahlung vermutlich am Jahresende) = mehr Geld dass man über das Jahr hinweg verzinsen kann, sonst holt sich das Finanzamt die Zinsen.
am jahresende ist es erst einmal egal, wie er sagt
mit der einbehaltenen steuer ist es wie mit abschlagszahlungen für den strom oder gas anbieter
mit der jahresabrechnung wird tacheles gesprochen und man muss nachzahlen oder bekommt eine erstattung
die steuerklasse hat nun "nur" die aufgabe zu bestimmen, ob man viel oder wenig abschläge monatlich einbehalten lässt
wenn es nur einen verdiener gibt und der klasse 3 hat, ist der abschlag schon ziemlich genau der jahresendsteuer, aber es muss nicht so sein, kleine abweichungen kann es immernoch geben (mit der steuererklärung wo eben tacheles geredet wird).
ABER:
so ganz egal ist die Steuerklasse doch nicht.
Lohnersatzleistungen, wie z.B. Elterngeld, werden anhand des Netto-Gehaltes der letzten Jahre berechnet, nicht anhand des Bruttos. Wer seine Steuerklasse also so wählt, dass er am ende zwar kräftig nachzahlen muss, der stellt sich bei anstehenden Lohnersatzleistungen jedoch besser. Weiterer "Vorteil" der in der aktuellen Zeit nicht zählt: kleinere Abschläge (sprich mehr Netto im Monat, dafür mehr Nachzahlung vermutlich am Jahresende) = mehr Geld dass man über das Jahr hinweg verzinsen kann, sonst holt sich das Finanzamt die Zinsen.
Re: Wahl Steuerklasse etc
Vielen Dank, Kaspatoo! Die TE bezieht sich aber wohl auf die Frage, ob sie was nachzahlen muß. Und da war meine Antwort etwas schnellschüssig - sie muß nichts nachzahlen und schlauelias Kritik war berechtigt. Bei 4/4 gäbe es dann halt was zurück, bei 3/5 zahlt die TE gleich weniger - das dürfte wohl die beste Variante sein.
Re: Wahl Steuerklasse etc
Sooo, ich habe mich jetzt auch mal in die Berechnungen gefuchst, es bleibt aber dennoch eine Frage übrig- aber erstmal zur durchgeführten Berechnung.
Berechnung nach Splittingtabelle:
Einkommen brutto Vorjahr Mann: 50.000 €
Einkommen brutto Vorjahr Frau: 0€
Zusammen: 50.000 €
Halbiert ergibt es 25.000 €, daraus (mit Zwischenrechnungen) ergibt sich eine Steuer pro Person von 4.039,12 €, macht zusammen für beide Partner also 8.078,24 €
Soweit alles logisch für mich. Gebe ich diese 50.000 € brutto allerdings in einen Brutto Netto Rechner mit der Stkl 3 ein, ergibt sich eine Steuer in Höhe von 5.806 €.
Demnach würde wir ja eine Nachzahlung von ca: 2200€ haben, richtig?
Deswegen verstehe ich jetzt nicht, dass einem dazu geraten wird die Kombination 3/5 zu nehmen, wenn der Mann ein Alleinverdiener ist. Kann mir hierzu jemand was sagen?
Berechnung nach Splittingtabelle:
Einkommen brutto Vorjahr Mann: 50.000 €
Einkommen brutto Vorjahr Frau: 0€
Zusammen: 50.000 €
Halbiert ergibt es 25.000 €, daraus (mit Zwischenrechnungen) ergibt sich eine Steuer pro Person von 4.039,12 €, macht zusammen für beide Partner also 8.078,24 €
Soweit alles logisch für mich. Gebe ich diese 50.000 € brutto allerdings in einen Brutto Netto Rechner mit der Stkl 3 ein, ergibt sich eine Steuer in Höhe von 5.806 €.
Demnach würde wir ja eine Nachzahlung von ca: 2200€ haben, richtig?
Deswegen verstehe ich jetzt nicht, dass einem dazu geraten wird die Kombination 3/5 zu nehmen, wenn der Mann ein Alleinverdiener ist. Kann mir hierzu jemand was sagen?
Re: Wahl Steuerklasse etc
Demnach würde wir ja eine Nachzahlung von ca: 2200€ haben, richtig? Nö. Das Benutzen der Steuertabellen ist recht sinnfrei, denn außer dem Grundfreibetrag enthalten die keine Freibeträge. Es gibt da aber noch die Werbungskostenpauschale und vor allem die Freibeträge für die Kranken-, Pflege- und einen großen Teil der Rentenversicherungsbeiträge. Also kriegt man da allemal zu hohe Werte raus.
Mir wirft der Brutto-Netto-Rechner für die Steuerklasse 4 bei 25.000 Euro 2.696 Euro Steuer plus 148 Euro Soli aus und keineswegs 4.000 Euro. Verdoppelt macht das ca. 5.700 Euro und da sind wir ganz in der Nähe Ihres Wertes für Klasse 3 und 50.000 Euro.
Mir wirft der Brutto-Netto-Rechner für die Steuerklasse 4 bei 25.000 Euro 2.696 Euro Steuer plus 148 Euro Soli aus und keineswegs 4.000 Euro. Verdoppelt macht das ca. 5.700 Euro und da sind wir ganz in der Nähe Ihres Wertes für Klasse 3 und 50.000 Euro.
Zuletzt geändert von muemmel am 24. Apr 2015, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wahl Steuerklasse etc
Und wieso rechnen sie nur mit 25.000€ im brutto netto rechner? Wenn mein Mann 50.000 im Jahr verdient, kann ich doch über den Rechner erfahren, welche Steuern bereits über die Lohnabrechung mit Stkl 3 abgeführt werden für das Jahr. Das wären dann doch eben die 2200 €, die er dann zu wenig gezahlt hätte. Den Part verstehe ich noch nicht, möchte ich aber gerne. Und wieso rechnen sie nur mit 25.000€ im brutto netto rechner? Wenn mein Mann 50.000 im Jahr verdient, kann ich doch über den Rechner erfahren, welche Steuern bereits über die Lohnabrechung mit Stkl 3 abgeführt werden fürs das Jahr. Das wären dann doch eben die 2200 €, die er dann zu wenig gezahlt hätte. Den Part verstehe ich noch nicht, möchte ich aber gerne.
Re: Wahl Steuerklasse etc
Wenn mein Mann 50.000 im Jahr verdient, kann ich doch über den Rechner erfahren, welche Steuern bereits über die Lohnabrechung mit Stkl 3 abgeführt werden fürs das Jahr. Das wären dann doch eben die 2200 €, die er dann zu wenig gezahlt hätte. Den Part verstehe ich noch nicht, möchte ich aber gerne Und woher kommen die 2.200 Euro? Genau, aus der Splittingtabelle. Erklären Sie mir einfach, was Sie an meinen Ausführungen zur Splittingtabelle nicht verstehen - dann sehen wir weiter.
Re: Wahl Steuerklasse etc
Wieso haben Sie denn Mit Stkl 4 gerechnet?
Re: Wahl Steuerklasse etc
Hi,
habe das noch mal mit der EDV durchgerechnet:
Einkommen Ehemann 50.000 EUR / Ehefrau 0 EUR / 1 Kind
Brutto-Netto-Rechner:
StKl 3 : Brutto 50.000 EUR = Lohnsteuer 5.720 EUR + Soli 348 EUR + Sozialabgaben 10.065 EUR
StKl 4 : Brutto 50.000 EUR = Lohnsteuer 9.548 EUR + Soli 746 EUR + Sozialabgaben 10.065 EUR
Jahresberechnung:
Lohn 50.000 EUR - Werbungskostenpauschbetrag 1.000 EUR = Einkünfte 49.000 EUR
Einkünfte 49.000 EUR - Sonderausgaben ca. 7.200 EUR = zu versteuerndes Einkommen 41.800 EUR
zu versteuerndes Einkommen 41.800 EUR nach Splittingtarif ca.5.750 EUR
Nun die Frage:
Möchte man nach StKl 3 die Lohnsteuer zahlen und so ungefähr +/- 0 am Jahresende rausgehen oder nach StKl 4 und dann eine Erstattung bekommen von über 4.000 EUR ?
Bei StKl 3 ist dabei in der Jahresbesrechnung der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt und keine weiteren Sonderausgaben außer den Sozialabgaben bei der Lohnsteuer. Sind also die Werbungskosten größer als 1.000 EUR und sind da noch Versicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind (z.B. Pkw-Haftpflicht, Privat-Haftpflicht, Unfallvers., etc.), dann reduziert sich das zu versteuernde Einkommen weiter und es gibt auch bei StKl 3 eine Erstattung.
@hessische: Die Splittingtabelle ist auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden, hier ca. 41.800 EUR und nicht auf das Bruttogehalt.
habe das noch mal mit der EDV durchgerechnet:
Einkommen Ehemann 50.000 EUR / Ehefrau 0 EUR / 1 Kind
Brutto-Netto-Rechner:
StKl 3 : Brutto 50.000 EUR = Lohnsteuer 5.720 EUR + Soli 348 EUR + Sozialabgaben 10.065 EUR
StKl 4 : Brutto 50.000 EUR = Lohnsteuer 9.548 EUR + Soli 746 EUR + Sozialabgaben 10.065 EUR
Jahresberechnung:
Lohn 50.000 EUR - Werbungskostenpauschbetrag 1.000 EUR = Einkünfte 49.000 EUR
Einkünfte 49.000 EUR - Sonderausgaben ca. 7.200 EUR = zu versteuerndes Einkommen 41.800 EUR
zu versteuerndes Einkommen 41.800 EUR nach Splittingtarif ca.5.750 EUR
Nun die Frage:
Möchte man nach StKl 3 die Lohnsteuer zahlen und so ungefähr +/- 0 am Jahresende rausgehen oder nach StKl 4 und dann eine Erstattung bekommen von über 4.000 EUR ?
Bei StKl 3 ist dabei in der Jahresbesrechnung der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt und keine weiteren Sonderausgaben außer den Sozialabgaben bei der Lohnsteuer. Sind also die Werbungskosten größer als 1.000 EUR und sind da noch Versicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind (z.B. Pkw-Haftpflicht, Privat-Haftpflicht, Unfallvers., etc.), dann reduziert sich das zu versteuernde Einkommen weiter und es gibt auch bei StKl 3 eine Erstattung.
@hessische: Die Splittingtabelle ist auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden, hier ca. 41.800 EUR und nicht auf das Bruttogehalt.