Kirchensteuer bei Glaubensverschiedenen Ehepartnern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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svenbode
Beiträge: 2
Registriert: 13. Jan 2015, 19:24

Kirchensteuer bei Glaubensverschiedenen Ehepartnern

Beitrag von svenbode »

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Wir sind verheiratet und Zusammenveranlagt. Ich bin nicht in der Kirche meine Frau EV. Ich verdiene das Haupteinkommen (Vollzeit) und meine Frau hat ca. 2000 Euro Jahreseinkommen aus Verpachtung.

Laut Steuernetz.de:
"Hat der kirchensteuerpflichtige Ehegatte überhaupt keine Einkünfte oder Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag laut Grundtabelle, dann wird keine Kirchensteuer festgesetzt. "
müsste meine Frau keine Kirchensteuer zahlen da Ihre Einkünfte unterm Grundfreibetrag sind. Wenn ich das richtig deute.
Frage 1: Habe ich das richtig ausgelegt?

Frage2:
Wie gebe ich in WISO die Kirchensteurpflicht für meine Frau ein? Kirchensteuerpflichtig oder nicht?

Gruß und vielen Dank im voraus
Sven
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Kirchensteuer bei Glaubensverschiedenen Ehepartnern

Beitrag von Petz »

1. googel mal nach "besonderes Kirchgeld"

2. wenn sie in der Kirche ist, ist sie auch kirchensteuerpflichtig. Oder wo ist das Problem ?
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
svenbode
Beiträge: 2
Registriert: 13. Jan 2015, 19:24

Re: Kirchensteuer bei Glaubensverschiedenen Ehepartnern

Beitrag von svenbode »

Frage ist: muß Sie Kirchensteuer zahlen wenn Sie kein Einkommen hat?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Kirchensteuer bei Glaubensverschiedenen Ehepartnern

Beitrag von Petz »

Die Frage ich schon verstanden, daher ja auch:
1. googel mal nach "besonderes Kirchgeld"
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
dida
Beiträge: 16
Registriert: 19. Jan 2015, 12:01

Re: Kirchensteuer bei Glaubensverschiedenen Ehepartnern

Beitrag von dida »

Die Frage interessiert mich auch. Ich werde mal versuchen was zu googeln.
Schweigen ist die unerträglichste Erwiderung.
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