Nach Heirat StE für rückwirkende Jahre

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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schalli110
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jan 2015, 15:36

Nach Heirat StE für rückwirkende Jahre

Beitrag von schalli110 »

Hallo,

ich habe eine Frage zur ersten Steuererklärung nach der Heirat.

Meine Frau und ich haben 2014 geheiratet und werden nun gemeinsam veranlagt.
Ich verfüge über ein Einkommen, meine Frau studiert, daher haben wir StKlasse 3/5.

Ich habe für die vergangenen Jahre bereits Steuererklärungen eingereicht.
Meine Frau hat allerdings noch nie eine Steuererklärung gemacht.

Kann ich für meine Frau nun eine StE für die vergangenen 4 (oder sogar 7?) Jahre nachreichen, und beispielsweise Ausbildungskosten geltend machen, die dann dieses Jahr mit in die gemeinsame Anlagung übernommen werden?

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nach Heirat StE für rückwirkende Jahre

Beitrag von muemmel »

Kann ich für meine Frau nun eine StE für die vergangenen 4 (oder sogar 7?) Jahre nachreichen, und beispielsweise Ausbildungskosten geltend machen, die dann dieses Jahr mit in die gemeinsame Anlagung übernommen werden? Sie meinen, ob Ihre Frau Verluste vortragen kann? Grundsätzlich schon, aber nur unter 2 Voraussetzungen:
1. Sie war in einer Zweitausbildung.
2. Sie hat in all den Jahren kein Einkommen gehabt, oder zumindest nur ein Einkommen, welches kleiner als die Ausbildungskosten war - sonst hat sie nämlich ganz schlicht keinen Verlust gemacht.
Die Frist zur Verlustfeststellung beträgt 7 Jahre.
schalli110
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jan 2015, 15:36

Re: Nach Heirat StE für rückwirkende Jahre

Beitrag von schalli110 »

Hi, danke für deine Antwort.
muemmel hat geschrieben:Grundsätzlich schon, aber nur unter 2 Voraussetzungen:
1. Sie war in einer Zweitausbildung.
Ich dachte, Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch die Erstausbildung als Verlustvortrag in die folgenden Jahre übernommen werden kann?
Siehe: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... eite=2#p4d

Ich werde es mal probieren, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen und mich auf das offene Verfahren berufen.

Reiche ich dann alle 7 Steuererklärungen (für die vergangenen 7 Jahre) zusammen ein und schreibe jedes Jahr die aufgelaufenen Verluste vom Vorjahr fort, bis in die StE 2014, wo sie dann mit unseren Einnahmen verrechnet werden?

Grüße

schalli110
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nach Heirat StE für rückwirkende Jahre

Beitrag von muemmel »

Ich dachte, Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch die Erstausbildung als Verlustvortrag in die folgenden Jahre übernommen werden kann? Hat er mal, und das Gegenteil hat er auch schon mal entschieden. Kurzum: Das ist weder geltendes Recht noch wird das von den Finanzämtern so gehandhabt.
Reiche ich dann alle 7 Steuererklärungen (für die vergangenen 7 Jahre) zusammen ein und schreibe jedes Jahr die aufgelaufenen Verluste vom Vorjahr fort, bis in die StE 2014, wo sie dann mit unseren Einnahmen verrechnet werden? Da Sie kein Steuerberater sind, sollte das schon Ihre Frau machen (zumindest das Unterschreiben). Daß das keinen Erfolg haben wird, schrieb ich ja oben schon...
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