Nachzahlung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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answerai@gmx.de
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Nachzahlung?

Beitrag von answerai@gmx.de »

Hallo, ich habe folgende Frage:

Ich bin verheirateter Student, arbeite auf Minijob Basis und verdiene im Jahr 5316 Euro (Steuerbrutto, Steuerklasse 5). Meine Frau verdient jährlich 19470 Euro (Steuerklasse 3). Wir haben 1 Kind (Kinderfreibetrag 1,0 läuft auf meine Frau). Zusätzlich bekomme ich ein Stipendium in Höhe von 10356 Euro jährlich. Den Minijob habe ich seit 2 Monaten, wir haben bisher keine Steuern zahlen müssen.
In meiner ersten Verdienstabrechnung ist ein Lohnsteuerabzug von 39,16 Euro vermerkt.

Wie hoch jetzt genau der Freibetrag meiner Frau unter Steuerklasse 3, ich finde dazu viele verwirrende Informationen?
Müssen wir neben den 40 Euro Steuern, die ich zahle, mit weiteren Nachzahlungen rechnen?


MFG alex
muemmel
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Re: Nachzahlung?

Beitrag von muemmel »

Den Minijob habe ich seit 2 Monaten, wir haben bisher keine Steuern zahlen müssen. Sie haben keinen Minijob, denn sonst würden Sie ja keine Steuern zahlen. Ein Minijob würde nicht in die jährliche Steuerberechnung eingehen - dieser Job schon.
Wie hoch jetzt genau der Freibetrag meiner Frau unter Steuerklasse 3, ich finde dazu viele verwirrende Informationen? Es gibt auch keinen "Freibetrag für Klasse 3". Es gibt einen Freibetrag für alle - der beträgt bei zusammen veranlagten Ehepaaren ca. 17.000 Euro. Dazu kommen 2.000 Euro Werbungskostenpauschale und diverse Vorsorgeaufwendungen - es dürfte bei Ihnen also insgesamt keine sonderlich hohe Nachzahlung geben. Das Stipendium dürfte steuerlich außen vor bleiben.
answerai@gmx.de
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Re: Nachzahlung?

Beitrag von answerai@gmx.de »

muemmel hat geschrieben:Den Minijob habe ich seit 2 Monaten, wir haben bisher keine Steuern zahlen müssen. Sie haben keinen Minijob, denn sonst würden Sie ja keine Steuern zahlen. Ein Minijob würde nicht in die jährliche Steuerberechnung eingehen - dieser Job schon.
Wie hoch jetzt genau der Freibetrag meiner Frau unter Steuerklasse 3, ich finde dazu viele verwirrende Informationen? Es gibt auch keinen "Freibetrag für Klasse 3". Es gibt einen Freibetrag für alle - der beträgt bei zusammen veranlagten Ehepaaren ca. 17.000 Euro. Dazu kommen 2.000 Euro Werbungskostenpauschale und diverse Vorsorgeaufwendungen - es dürfte bei Ihnen also insgesamt keine sonderlich hohe Nachzahlung geben. Das Stipendium dürfte steuerlich außen vor bleiben.
Danke für die Antwort!
Nunja, ein Job mit 443 Euro Verdienst wird ja schon als Minijob (geringfügige Beschäftigung) bezeichnet...Ich zahle ja auch nur wegen der Steuerklasse 5 Steuern, bei jeder anderen würde ich keine Steuern bezahlen.
Ist es denn wirklich so, dass auf den gemeinsamen Freibetrag nochmal 7000 Euro durch das Kind draufkommen? dann hätten wir ja rein theroretisch nichts nachzuzahlen. Und die knapp 500 Euro, die ich an Steuern zahle, könnte ich mir doch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (z.B. durch Angabe der Studiengebühren) wiederholen, oder?
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nachzahlung?

Beitrag von muemmel »

Nunja, ein Job mit 443 Euro Verdienst wird ja schon als Minijob (geringfügige Beschäftigung) bezeichnet... Nö. Als Minjob wird ein Job bezeichnet, wo der AG eine Pauschalsteuer zahlt und der AN gar keine Steuer - das ist hier offenbar nicht der Fall. Denn sonst würden Sie auch in Klasse 5 nichts zahlen, einfach, weil man da nie zahlt.
Ist es denn wirklich so, dass auf den gemeinsamen Freibetrag nochmal 7000 Euro durch das Kind draufkommen? Nein. Kinder sind steuerlich durch das Kindergeld abgegolten.
Und die knapp 500 Euro, die ich an Steuern zahle, könnte ich mir doch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (z.B. durch Angabe der Studiengebühren) wiederholen, oder? Das kommt darauf an, wie hoch die Studienkosten sind. Der Steuersatz ist ja hier sehr niedrig - das müßten dann schon 2000 bis 3000 Euro sein... Kinderbetreuungskosten kann man übrigens auch absetzen (z. B. Kitakosten).

Ich habe hier (http://www.n-heydorn.de/steuer.html) mal einen groben Überschlag gemacht (ohne Studienkosten - deren Höhe kenne ich ja nicht) und kam auf eine Erstattung von ca. 40 Euro. Mit 1.000 Euro Studienkosten wären es dann ca. 200 Euro, mit 2.000 Euro ca. 360 Euro.
Hätten Sie einen "echten" Minijob, würden Sie nichts zahlen, weil dann ja nur die 19.500 Euro Ihrer Frau zu versteuern wären.
answerai@gmx.de
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Registriert: 4. Jan 2015, 11:12

Re: Nachzahlung?

Beitrag von answerai@gmx.de »

Danke für den Link! Inklusive Werbungskosten und Studiengebühren erhalte ich laut Rechner die vollen 470 Euro zurück! Danke für die Hilfe!
dida
Beiträge: 16
Registriert: 19. Jan 2015, 12:01

Re: Nachzahlung?

Beitrag von dida »

Der Link ist sehr nützlich.
Schweigen ist die unerträglichste Erwiderung.
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