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Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 1. Jan 2015, 17:14
von sauerpeter
Hallo Zusammen,
ich hoffe jemand weiß in meinem Fall etwas Bescheid und kann Licht ins Dunkeln bringen. Folgende Situation:
Wir haben im September in den USA geheiratet. Um hier alles anerkennen zu lassen, wurden uns 2 Dokumente zugeschickt, mit welchen wir zum Standesamt gehen können und die Hochzeit dann rückwirkend zum Heiratstermin dann auch in Deutschland eintragen lassen können.
Nun war es so, das in einem Dokument ein Fehler war und so musste nochmal alles zurückgeschickt und erneut versandt werden.
Am 31.12. kam dann endlich alles an und wir können nun leider erst jetzt im Jahr 2015 unsere Heirat rückwirkend eintragen lassen.
Nachdem wir die Heirat hier in der BRD eintragen lassen haben, sind wir auch in der BRD offiziel seit September verheiratet.

Wie verhält sich das jetzt mit der Steuer und der Rückerstattung? Gibt es da eine Rückerstattung? Unsere Einkommen sind verschieden - einer viel, einer weniger und wir würden die 3/5 wählen. Man bekommt ja dann eine Erstattung. Aber in unserem Fall kann das ja erst jetzt anerkannt werden.
Wer kennt sich aus, wer weiß was?

Danke für eure Hilfe und ein frohes Neues :)

sauerpeter

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 2. Jan 2015, 09:43
von Petz
Ihr hattet ja in 2014 wohl das ganze Jahr Steuerklasse 1.

Ob es da eine Erstattung gibt, weiß niemand, das muss man ausrechnen.

Übrigens: Bei Steuerklassen 3/5 kommt es in über der Hälfte der Fälle zu Nachzahlungen.....

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 2. Jan 2015, 11:57
von muemmel
Ihr hattet ja in 2014 wohl das ganze Jahr Steuerklasse 1. Das macht eine Erstattung für 2014 recht wahrscheinlich.
Bei Steuerklassen 3/5 kommt es in über der Hälfte der Fälle zu Nachzahlungen..... Das gilt hier dann ab 2015.

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 3. Jan 2015, 17:27
von Petz
muemmel hat geschrieben:Ihr hattet ja in 2014 wohl das ganze Jahr Steuerklasse 1. Das macht eine Erstattung für 2014 recht wahrscheinlich.
Warum ?

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 3. Jan 2015, 17:43
von muemmel
Nun, weil die Steuern nach der Grundtabelle erhoben wurden und nun wegen der Heirat nach der Splittingtabelle festzusetzen sind.

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 4. Jan 2015, 09:26
von Petz
:shock:

2 x Grundtabelle = Splittingtabelle

Daher ist Steuerklasse 1 ja auch identisch mit Steuerklasse 4.

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 4. Jan 2015, 12:02
von redcoffe
PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.








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Fifa coins

Re: Steuerrückerstattung nach Heirat

Verfasst: 21. Jan 2015, 23:29
von dida
Redcoffe, obwohl es mit kleiner Schrifft geschrieben war, man kann es trotzdem lesen. :mrgreen: