Veranlagungswechsel - Erstattungs-/Nachzahlungszinsen
Verfasst: 21. Dez 2014, 10:48
Guten Morgen,
ich schlage mich auch gerade mit einem Veranlagungswechsel (Steuerjahr 12) rum, wir hatten das Kreuz auf dem Mantelbogen vergessen und wurden daher zusammenveranlagt. Wir wollten jedoch getrennte Veranlagung wählen.
Es erging demnach ein Bescheid der Zusammenveranlagung mit Erstattung und Erstattungszinsen. Wir legten Einspruch ein.
Vergleich beider Veranlagungen laut Steuerprogramm: Zusammenveranlagung - sagen wir 5.000 Euro Erstattung.
getrennte Veranlagung - insgesamt für beide Ehepartner betrachtet - sagen wir 5.500 Euro Erstattung, wobei Ehepartner A 6.000 Euro Erstattung erhält und Ehepartner B eine Nachzahlung von 500 Euro leisten muss.
-> höhere Erstattung von 500 Euro, daher wollten wir beide eigentlich auch die getrennte Veranlagung
Unsere Frage zielt auf das Thema Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ab, da ich hinsichtlich der Abwicklung unsicher bin.
Laut der Info wird im ersten Schritt der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und die Beträge sind zurückzuerstatten. Der Zusammenveranlagungsbescheid hatte eine Erstattung mit Erstattungszins, sagen wir 5.000 Euro an zuviel gezahlter Steuer und Erstattungszins für 1 Monat 25 Euro - Summe 5.025 Euro Erstattung.
Nun zog sich die Beantwortung unseres Antrags recht lange (6 Monate), wir sollen nun getrennte Mantelbögen einreichen.
1. Frage zum ersten Schritt: Ich frage mich, ob die Erstattung der Zusammenveranlagung, die laut dem Zusammenveranlagungsbescheid auf das Konto überwiesen wurde, zurückzuzahlen ist oder aufgrund der weiteren 6 Monate im Zuge des Veranlagungsartswechsels bei der Aufhebung dieses Bescheids nun auf diesen Betrag noch Nachzahlungszinsen erhoben werden.
Und wenn ja, wie? Nachzahlungszinsen seit der Auszahlung der Erstattung oder ab 01.04.14, seidem die Verzinsung für 2012 beginnt?
Oder wird der Bescheid datiert auf das Datum des Zusammenveranlagungsbescheids, sprich so als wäre gleich die getrennte Veranlagung durchgeführt worden?
In einem zweiten Schritt würden aus meiner Sicht folgende Bescheide erstellt, sollte das heutige Datum gelten:
Ehepartner A bekommt eine Erstattung, sagen wir 6.000 Euro zuviel gezahlte Steuer und so würde ich denken nun Erstattungszins für 1+6 Monate 210 Euro.
Ehepartner B muss nachzahlen, sagen wir 500 Euro und bezahlt Nachzahlungszins 1+6 Monate 18 Euro.
Wie erwähnt rechnet das Programm nur den Vergleich 5.000 Euro Zusammenveranlagung vs. 5.500 Euro (6.000 Euro-500 Euro) getrennte Veranlagung, demnach ein Delta von 500 Euro.
Ist dies jedoch mit den Zinsen korrekt wiedergegeben?
Sollten im ersten Schritt noch Nachzahlungszinsen auf 5.025 Euro erhoben werden, so sind dies wohl 176 Euro.
Dann ergibt sich insgesamt folgendes Bild:
getrennte Veranlagung:
6.210 Euro
-518 Euro
-176 Euro
= 5.516 Euro
Zusammenveranlagung: 5.025 Euro
Das kann doch irgendwie nicht hinkommen, denn wäre der Bescheid gleich getrennt veranlagt erstellt worden (wie es Absicht war), hätte sich doch ein Gesamtguthaben von 500 Euro ergeben. Dies würde nun von den Nachzahlungszinsen auf den Rückzahlungsbetrag (falls fällig) teilweise aufgefressen.
Wie läuft es ab, wenn wir einen Antrag auf Verrechnung für alle drei Steuernummern stellen?
Ciao und danke !
ich schlage mich auch gerade mit einem Veranlagungswechsel (Steuerjahr 12) rum, wir hatten das Kreuz auf dem Mantelbogen vergessen und wurden daher zusammenveranlagt. Wir wollten jedoch getrennte Veranlagung wählen.
Es erging demnach ein Bescheid der Zusammenveranlagung mit Erstattung und Erstattungszinsen. Wir legten Einspruch ein.
Vergleich beider Veranlagungen laut Steuerprogramm: Zusammenveranlagung - sagen wir 5.000 Euro Erstattung.
getrennte Veranlagung - insgesamt für beide Ehepartner betrachtet - sagen wir 5.500 Euro Erstattung, wobei Ehepartner A 6.000 Euro Erstattung erhält und Ehepartner B eine Nachzahlung von 500 Euro leisten muss.
-> höhere Erstattung von 500 Euro, daher wollten wir beide eigentlich auch die getrennte Veranlagung
Unsere Frage zielt auf das Thema Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ab, da ich hinsichtlich der Abwicklung unsicher bin.
Laut der Info wird im ersten Schritt der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und die Beträge sind zurückzuerstatten. Der Zusammenveranlagungsbescheid hatte eine Erstattung mit Erstattungszins, sagen wir 5.000 Euro an zuviel gezahlter Steuer und Erstattungszins für 1 Monat 25 Euro - Summe 5.025 Euro Erstattung.
Nun zog sich die Beantwortung unseres Antrags recht lange (6 Monate), wir sollen nun getrennte Mantelbögen einreichen.
1. Frage zum ersten Schritt: Ich frage mich, ob die Erstattung der Zusammenveranlagung, die laut dem Zusammenveranlagungsbescheid auf das Konto überwiesen wurde, zurückzuzahlen ist oder aufgrund der weiteren 6 Monate im Zuge des Veranlagungsartswechsels bei der Aufhebung dieses Bescheids nun auf diesen Betrag noch Nachzahlungszinsen erhoben werden.
Und wenn ja, wie? Nachzahlungszinsen seit der Auszahlung der Erstattung oder ab 01.04.14, seidem die Verzinsung für 2012 beginnt?
Oder wird der Bescheid datiert auf das Datum des Zusammenveranlagungsbescheids, sprich so als wäre gleich die getrennte Veranlagung durchgeführt worden?
In einem zweiten Schritt würden aus meiner Sicht folgende Bescheide erstellt, sollte das heutige Datum gelten:
Ehepartner A bekommt eine Erstattung, sagen wir 6.000 Euro zuviel gezahlte Steuer und so würde ich denken nun Erstattungszins für 1+6 Monate 210 Euro.
Ehepartner B muss nachzahlen, sagen wir 500 Euro und bezahlt Nachzahlungszins 1+6 Monate 18 Euro.
Wie erwähnt rechnet das Programm nur den Vergleich 5.000 Euro Zusammenveranlagung vs. 5.500 Euro (6.000 Euro-500 Euro) getrennte Veranlagung, demnach ein Delta von 500 Euro.
Ist dies jedoch mit den Zinsen korrekt wiedergegeben?
Sollten im ersten Schritt noch Nachzahlungszinsen auf 5.025 Euro erhoben werden, so sind dies wohl 176 Euro.
Dann ergibt sich insgesamt folgendes Bild:
getrennte Veranlagung:
6.210 Euro
-518 Euro
-176 Euro
= 5.516 Euro
Zusammenveranlagung: 5.025 Euro
Das kann doch irgendwie nicht hinkommen, denn wäre der Bescheid gleich getrennt veranlagt erstellt worden (wie es Absicht war), hätte sich doch ein Gesamtguthaben von 500 Euro ergeben. Dies würde nun von den Nachzahlungszinsen auf den Rückzahlungsbetrag (falls fällig) teilweise aufgefressen.
Wie läuft es ab, wenn wir einen Antrag auf Verrechnung für alle drei Steuernummern stellen?
Ciao und danke !