Hello,
ich hoffe iher koennt mir helfen.
Ich arbeite seit 1.5 Jahren im nichteuropäischen Ausland mit lokalem Vertrag.
In Deutschland bin ich abgemeldet, Immobilie is vermietet.
Normalerweise würde ich jetzt meine Steuerklaerung für 2013 abgeben. Das Finanzamt hat sich aber bisher bei mir noch nicht gemeldet. Normalerweise kommt immer ein Brief im 2 Halbjahr mit der Erinnerung das die StErklaerung faellig ist.
Mein Frage is nun, muss ich ueberhaupt eine StErklaerung abgeben? Wenn ja, muss ich die gleichen Fristen einhalten oder kann ich das auch nachreichen, wenn ich wieder in Deutschland arbeite?
Danke im Voraus.
Tätigkeit im Ausland
Re: Tätigkeit im Ausland
Im Wegzugsjahr ist eine Steuererklärung für die unbeschränkte Steuerpflicht abzugeben, also alle inländischen Einkünfte wie bisher. Die ausländischen Einkünfte unterliegen in diesem Jahr dem Progressionsvorbehalt und sind in Zeile 96 ff des Mantelbogens einzutragen.
In den nachfolgenden Jahren ist man mit der vermieteten Wohnung beschränkt steuerpflichtig in Deutschland, daher muss ein Mantelbogen für die beschränkte Steuerpflicht abgegeben werden und eine Anlage V für die vermietete Wohnung. Die ausländischen Einkünfte sind dann nicht mehr relevant.
In den nachfolgenden Jahren ist man mit der vermieteten Wohnung beschränkt steuerpflichtig in Deutschland, daher muss ein Mantelbogen für die beschränkte Steuerpflicht abgegeben werden und eine Anlage V für die vermietete Wohnung. Die ausländischen Einkünfte sind dann nicht mehr relevant.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.