Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
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Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und brauche mal bitte die Hilfe von Experten. Ich traue mich kaum die Steuer abzugeben, da mir das irgendwie nicht passt.
Zu meiner Geschichte. Meine Frau und ich haben uns im Juli 2013 das Ja-Wort gegeben. Vorher waren wir beide auf Steuerklasse 1. Danach auf Steuerklasse 3 und 5, da ich deutlich mehr verdiene. Wir haben bei der Steuererklärung aus den Vorjahren immer etwas zurückbekommen. Wir haben da nichts Außergewöhnliches drin, außer Fahrtkosten zur Arbeit.
Nun habe ich mit Wiso Steuer Sparbuch unsere Steuer zum ersten mal gemeinsam gemacht. Das Programm wirft ja am Ende selbstständig aus, ob sich eine gemeinsame Veranlagung lohnt oder nicht.
Vom Hörensagen her haben immer alle in unserer Umgebung erzählt, dass man massig Steuern im Jahr der Eheschließung zurückerhält. Eigentlich war mir auch der Grund immer recht klar. Man wird Rückwirkung so behandelt, als hätte man seit Jahresanfang diese Steuerklassen. Entsprechend hat man bis zum Juli zu viele Steuern bezahlt, die man jetzt zurück bekommt.
Aber Pustekuchen. Ich komme nahezu auf eine Nachzahlung (bei gemeinsamer Veranlagung; bei Einzelveranlagung noch viel schlimmer). Er durch die ganzen Aufwenden (Fahrtkosten, etc.) komme ich auf eine Mini Erstattung von 150€.
Jetzt ist meine Frage, ob ich etwas falsch mache oder falsch denke?
Hier ein paar Daten:
Mann: 3. Brutto 55.983, 4. Lohnsteuer 9.591, 5. Soli 527, 6. Kirchs 673, 7. KirchS 190
Frau: 3. Brutto 29.913, 4. Lohnsteuer 5.333, 5. Soli 293, 6. Kirchs 343, 7. KirchS 137
Beide gesetzlich versichert (Mann freiwillig). Bundesland RP, Religion Mann rk / Frau ev
Könnt ihr mir bitte helfen. Das Zeug liegt hier und ich weiß gar nicht, ob ich das so abgeben soll
Danke im Voraus
ich bin neu hier und brauche mal bitte die Hilfe von Experten. Ich traue mich kaum die Steuer abzugeben, da mir das irgendwie nicht passt.
Zu meiner Geschichte. Meine Frau und ich haben uns im Juli 2013 das Ja-Wort gegeben. Vorher waren wir beide auf Steuerklasse 1. Danach auf Steuerklasse 3 und 5, da ich deutlich mehr verdiene. Wir haben bei der Steuererklärung aus den Vorjahren immer etwas zurückbekommen. Wir haben da nichts Außergewöhnliches drin, außer Fahrtkosten zur Arbeit.
Nun habe ich mit Wiso Steuer Sparbuch unsere Steuer zum ersten mal gemeinsam gemacht. Das Programm wirft ja am Ende selbstständig aus, ob sich eine gemeinsame Veranlagung lohnt oder nicht.
Vom Hörensagen her haben immer alle in unserer Umgebung erzählt, dass man massig Steuern im Jahr der Eheschließung zurückerhält. Eigentlich war mir auch der Grund immer recht klar. Man wird Rückwirkung so behandelt, als hätte man seit Jahresanfang diese Steuerklassen. Entsprechend hat man bis zum Juli zu viele Steuern bezahlt, die man jetzt zurück bekommt.
Aber Pustekuchen. Ich komme nahezu auf eine Nachzahlung (bei gemeinsamer Veranlagung; bei Einzelveranlagung noch viel schlimmer). Er durch die ganzen Aufwenden (Fahrtkosten, etc.) komme ich auf eine Mini Erstattung von 150€.
Jetzt ist meine Frage, ob ich etwas falsch mache oder falsch denke?
Hier ein paar Daten:
Mann: 3. Brutto 55.983, 4. Lohnsteuer 9.591, 5. Soli 527, 6. Kirchs 673, 7. KirchS 190
Frau: 3. Brutto 29.913, 4. Lohnsteuer 5.333, 5. Soli 293, 6. Kirchs 343, 7. KirchS 137
Beide gesetzlich versichert (Mann freiwillig). Bundesland RP, Religion Mann rk / Frau ev
Könnt ihr mir bitte helfen. Das Zeug liegt hier und ich weiß gar nicht, ob ich das so abgeben soll
Danke im Voraus
Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Könnt ihr mir bitte helfen. Das Zeug liegt hier und ich weiß gar nicht, ob ich das so abgeben soll Es ist ja nun nicht so, daß Sie die Wahl hätten - in 3/5 muß eine Erklärung abgegeben werden. Was die Daten anbelangt - erstens verstehe ich nicht, warum die Kirchensteuer zweimal aufgeführt wird (6 und 7), und zweitens fehlen die Werbungskosten. Mit unvollständigen Daten kann man nichts anfangen.
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Das mit der Kirchensteuer ist so bei uns auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitsnehmer von 3.
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfversch. Ehe)
Die Werbungskosten sind bei Mann 1.555 €, Frau 1.000€ Pauschalbetrag
Ich muss noch die Erstattung korrigieren. Komme auf ca. 250 €.
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitsnehmer von 3.
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfversch. Ehe)
Die Werbungskosten sind bei Mann 1.555 €, Frau 1.000€ Pauschalbetrag
Ich muss noch die Erstattung korrigieren. Komme auf ca. 250 €.
Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Naja, dass man im Jahr der Eheschließung massig Steuern zurückbekommt ist eines der vielen Gerüchte rund ums Steuerrecht, die sich nicht ausrotten lassen....
So, nun zu den Fakten:
Steuerklasse I ist das gleiche wie Steuerklasse IV, das hat zur Folge, dass bis zur Hochzeit eh alles dasselbe ist.
Danach habt Ihr III/IV gewählt, bei dieser Kombination kommt es in über 50 % der Fälle zu Nachzahlungen.
Deswegen kann das durchaus bei Euch auch so sein.
Vielleicht wäre die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren bei Euch sinnvoller....
So, nun zu den Fakten:
Steuerklasse I ist das gleiche wie Steuerklasse IV, das hat zur Folge, dass bis zur Hochzeit eh alles dasselbe ist.
Danach habt Ihr III/IV gewählt, bei dieser Kombination kommt es in über 50 % der Fälle zu Nachzahlungen.
Deswegen kann das durchaus bei Euch auch so sein.
Vielleicht wäre die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren bei Euch sinnvoller....
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Das es generell evtl. sinnvoll ist hier SK 4 mit Faktor zu nehmen um Nachzahlungen zu vermeiden ist mir klar, aber hier geht es ja explizit um das Jahr der Eheschließung. Ich habe doch quasi mehr als die Hälfte des Jahres zu viele Steuern bezahlt?!?!?
Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Nö, kann ich nicht erkennen.
In welchem Zeitraum sollte das gewesen sein ?
Ich hab doch beide relevanten Zeiträume erläutert.....
In welchem Zeitraum sollte das gewesen sein ?
Ich hab doch beide relevanten Zeiträume erläutert.....
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Ich meine die ersten 7 Monate. Da hatte ich Steuerklasse 1 und danach 3. Tun wir mal so als wäre ich alleine (bitte jetzt keine Kommentare "dann hättest du nicht Steuerklasse 3" ). Dann habe ich die ersten 7 Monate im Jahr doch zu viele Steuern bezahlt, wenn das quasi rückwirkend berechnet wird
Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
nein, wie gesagt : I und IV ist dasselbe
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Was soll mir das sagen? Ich habe doch nichts von IV geschrieben?
Ich vergleiche hier I mit III
Ich vergleiche hier I mit III
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Hallo,Bob der Baumeister hat geschrieben:Was soll mir das sagen? Ich habe doch nichts von IV geschrieben?
Ich vergleiche hier I mit III
du hast da einen Denkfehler.
Du nimmst an, dass du mit Steuerklasse 1 generell "ZU VIEL" Steuern bezahlt hättest.
Tatsächlich hast du aber mit Steuerklasse 3 definitiv "ZU WENIG" Steuern bezahlt. Diese fehlenden Steuern will das Finanzamt natürlich von dir haben. Die Höhe der Rückzahlung verringert sich dann durch die Steuern, die deine Frau (bei gemeinsamer Veranlagung) mit Steuerklasse 5 ggf. "ZU VIEL" bezahlt hat. Oftmals reicht das aber nicht aus.
Es gibt eine Tabelle (Splittingtabelle) aus der man entnehmen kann, wieviele Steuern bei welchem Einkommen entrichtet werden müssen. Diese Tabelle ist natürlich unabhängig davon, mit welcher Steuerklassenkombination ihr beide nun das ganze Jahr über eure Steuern bezahlt habt. Wenn die Summe der bereits entrichteten Steuern geringer ist, als der festgesetzte Betrag aus der Splittingtabelle, dann müsst ihr nachzahlen. Das ist bei der Kombination aus 3/5 relativ oft, wenn man keine weiteren Beträge hat, die man steuerlich absetzen kann.
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
Also ist das sehr wahrscheinlich richtig, was mir da WISO auswirft, ja?
Sonst gibt es keinen "Bonus" oder so für's heiraten? -wieso gibt es dann diese scheinbare "Falschaussage", dass man massenweise Streuern im Jahr der Ehe zurückbekommt?
Sonst gibt es keinen "Bonus" oder so für's heiraten? -wieso gibt es dann diese scheinbare "Falschaussage", dass man massenweise Streuern im Jahr der Ehe zurückbekommt?
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
höchstwahrscheinlich!Bob der Baumeister hat geschrieben:Also ist das sehr wahrscheinlich richtig, was mir da WISO auswirft, ja?
Manche Gerüchte halten sich halt länger als andere.Bob der Baumeister hat geschrieben:Sonst gibt es keinen "Bonus" oder so für's heiraten? -wieso gibt es dann diese scheinbare "Falschaussage", dass man massenweise Streuern im Jahr der Ehe zurückbekommt?
Und wie genau lautet denn die Definition von "massenweise"?
Ob und wieviel man zurück bekommt, ist doch vom Einkommen abhängig. Genau genommen vom Verhältnis der beiden Einkommen zu einander. Da gilt die Faustregel, dass die Einkommen am besten so im Verhältnis 60% (Klasse 3) zu 40% (Klasse 5) liegen sollten. Dazu sollte man aber auch noch einiges zum Absetzen haben.
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Re: Steuer im Jahr der Ehe *nahezu Nachzahlung*
ok. Deine für deine Hilfe! Dann muss ich es wohl leider so abschicken