FA will die zuviel bezahlte Steuer nicht zurückzahlen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wega_lyrae
Beiträge: 1
Registriert: 6. Apr 2014, 02:24

FA will die zuviel bezahlte Steuer nicht zurückzahlen

Beitrag von wega_lyrae »

Guten Tag,
folgendes Problem:

Der Ehemann ist selbständig Ehefrau ohne Einkommen.
In 2012 wurde die E-St.- (Zusammenveranlagung), die U-St.- und die Gewerbe-Steuererklärung
für das Jahr 2011 abgegeben.
Die Ausgaben wurden nicht berücksichtigt, somit entstanden Verbindlichkeiten
bei der U-Steuer. Bei der E-Steuer kam auch eine Nachzahlung.
Beide Beträge wurden nicht bezahlt sondern es wurde Einspruch eingelegt.
Trotz des Einspruchs war die Steuer fällig. Bei beiden wurde das Konto
gepfändet. Beim Ehemann U-Steuer und E-Steuer bei Ehefrau nur die
E-Steuer da sie mit dem Betrieb des Ehemannes nichts zutun hat.
Ehefrau hat, von Bekannten und Familie Geld geborgt, die E-Steuer
inkl. Zinsen und anderer Kosten bezahlt, (Quittung wurde auf Ehefrau ausgestellt).
Durch den Einspruch wurde die Steuererklärung geprüft (Außenprüfung).
Es erging ein neuer Steuerbescheid wo die E-Steuer gestrichen wurde und
nur noch die U-Steuer zu zahlen ist. Das FA hat die von Ehefrau bezahlte
E-Steuer auf die U-Steuer des Ehemannes aufgerechnet.
Ehefrau wollte die von ihr bezahlte E-Steuer zurückhaben. FA verweigert
die Erstattung mit der Begründung, die E-Steuer entstand durch die
selbständige Tätigkeit des Ehemannes somit stehe der Ehefrau keine
Erstattung zu.

Muss die Ehefrau das so annehmen? Kann sie sich währen? Wenn ja wie?

Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
MichisSteuer
Beiträge: 4
Registriert: 27. Mai 2014, 20:07

Re: FA will die zuviel bezahlte Steuer nicht zurückzahlen

Beitrag von MichisSteuer »

Grundsätzlich sind Ehegatten Gesamtschuldner bei der Einkommensteuer. Sie müssten also die Aufteilung der Steuer beantragen, sodass sie dann den auf Sie entfallenden Betrag erstattet bekommen könnten. Sollte sich bei der Aufteilung der Steuer ergeben, dass die Nachzahlung nur auf die Einkünfte Ihres Mannes entfallen, können sie als Ehefrau die Erstattung auf ihr Konto nicht beantragen.
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