Hallo allerseits,
ich versuche zu verstehen, wie genau versicherungsbeträge abzusetzen sind, vor allem um abschließend mein zu versteuerndes Einkommen beurteilen zu können.
Es gibt ja wie bei Werbungskosten auch, Pauschalen, Werden diese direkt vom Brutto abgezogen, ohne steuererklärung?
In der Wikipedia(unter Einkommenssteuertarif) findet man eine Tabelle zur Höhe der Lohnsteuer für entsprechende Größe des zu versteuernden Einkommens.
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, wie der Grundfreibetrag da einfließt.
Sagen wir, man bekommt 50000 Brutto. Ist dann 50k erstmal(ohne steuererkl.) das zu verst. Eink., worauf man Lohnsteuer bezahlt oder zieht man dann bereits 8k(Gfreibetr.) ab, und hat 42k verst. Eink. und guckt dann unter 42k in der Tabelle?
Und wie beeinflussen sich Grundfreibetrag und andere Absetzungen gegenseitig?
Kann mir grad nicht vorstellen, dass die 42k dann nochmal um die gezahlten VersicherugsBeiträge(unter den entsprechenden Regelungen) gemindert werden(pauschal oder halt im nachhinein über steuererkl.)?!
Über Aufklärung würde ich mich freuen,
Vielen Dank vorab und beste Grüße,
Slabic
Versicherungsbeiträge, Pauschale und Grundfreibetrag
Re: Versicherungsbeiträge, Pauschale und Grundfreibetrag
Ja, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer berechnet.slabic hat geschrieben:Hallo allerseits,
Es gibt ja wie bei Werbungskosten auch, Pauschalen, Werden diese direkt vom Brutto abgezogen, ohne steuererklärung?
Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.htmlslabic hat geschrieben: In der Wikipedia(unter Einkommenssteuertarif) findet man eine Tabelle zur Höhe der Lohnsteuer für entsprechende Größe des zu versteuernden Einkommens.
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, wie der Grundfreibetrag da einfließt.
Überhaupt nicht.slabic hat geschrieben: Und wie beeinflussen sich Grundfreibetrag und andere Absetzungen gegenseitig?
Re: Versicherungsbeiträge, Pauschale und Grundfreibetrag
In der Wikipedia(unter Einkommenssteuertarif) findet man eine Tabelle zur Höhe der Lohnsteuer für entsprechende Größe des zu versteuernden Einkommens. Ja, und diese beginnt ganz offensichtlich erst bei 8000 Euro.
Sagen wir, man bekommt 50000 Brutto. Dann gucken Sie genau da.
Kann mir grad nicht vorstellen, dass die 42k dann nochmal um die gezahlten VersicherugsBeiträge(unter den entsprechenden Regelungen) gemindert werden(pauschal oder halt im nachhinein über steuererkl.)?! Die 42.000 nicht, denn Sie müssen ja bei 50.000 in die Tabelle gucken. Und wenn Sie jetzt was Abziehbares finden, seien es Werbungskosten (bereinigt um die Pauschale von 1.000 Euro), seien es Sonderausgaben oder was auch immer - die ziehen Sie von den 50.000 ab. Den Grundfreibetrag ziehen Sie nicht ab.
Sagen wir, man bekommt 50000 Brutto. Dann gucken Sie genau da.
Kann mir grad nicht vorstellen, dass die 42k dann nochmal um die gezahlten VersicherugsBeiträge(unter den entsprechenden Regelungen) gemindert werden(pauschal oder halt im nachhinein über steuererkl.)?! Die 42.000 nicht, denn Sie müssen ja bei 50.000 in die Tabelle gucken. Und wenn Sie jetzt was Abziehbares finden, seien es Werbungskosten (bereinigt um die Pauschale von 1.000 Euro), seien es Sonderausgaben oder was auch immer - die ziehen Sie von den 50.000 ab. Den Grundfreibetrag ziehen Sie nicht ab.
Re: Versicherungsbeiträge, Pauschale und Grundfreibetrag
Vielen Dank euch beiden für die Antwort.
D.h. der Grundfreibetrag ist bereits in der Bemessungsgrundlage(z.b Wikipediatabelle) enthalten.
D.h. der Grundfreibetrag ist bereits in der Bemessungsgrundlage(z.b Wikipediatabelle) enthalten.