Hallo zusammen,
mein Mann und ich haben uns 2013 getrennt. Er ist ausgezogen. Jedoch arbeiten wir an unserer Ehe und wollen keine Scheidung. Jetzt ist er zwischenzeitlich seit Nov. 2013 arbeitslos.
Wenn ich jetzt die Steuererklärung für 2013 machen möchte, was genau muss ich beachten?
-Zusammenveranlagung ja nein?
-wer bekommt die Steuererklärung? Finanzamt Süd (da wohn ich) oder Finanzamt Nord (da wohnt er)?
-Wird für jeden einzeln eine Steuererklärung gemacht? Weil ich berufstätig bin und er nicht?
Wie gesagt; wir arbeiten an unserer Ehe und finanziell soll niemand benachteiligt werden. Genauso steht ein Steuerklassen wechsel auch nicht an.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Bzw. wer hat ähnliche Erfahrungen ? Bitte gebt mir verständliche Tipps.
Danke jetzt schon mal .
Steuererklärung 2013 - getrennt u doch zusammen
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Re: Steuererklärung 2013 - getrennt u doch zusammen
Hallo,
sie können nur zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung von Ehegatten wählen, wenn Sie NICHT dauernd getrennt leben. Da Sie ja laut Ihrer Schilderung dauernd getrennt leben, können sie nur die Einzelveranlagung wählen. Jeder von Ihnen hat also eine eigene Steuererklärung, ohne Einkünfte des anderen, abzugeben. Ihre Steuererklärung müssen Sie dann in Ihrem Wohnsitz-Finanzamt abgeben, also Süd. Ihr Mann muss seine eigene Steuererklärung im Finanzamt Nord abgeben.
sie können nur zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung von Ehegatten wählen, wenn Sie NICHT dauernd getrennt leben. Da Sie ja laut Ihrer Schilderung dauernd getrennt leben, können sie nur die Einzelveranlagung wählen. Jeder von Ihnen hat also eine eigene Steuererklärung, ohne Einkünfte des anderen, abzugeben. Ihre Steuererklärung müssen Sie dann in Ihrem Wohnsitz-Finanzamt abgeben, also Süd. Ihr Mann muss seine eigene Steuererklärung im Finanzamt Nord abgeben.
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Re: Steuererklärung 2013 - getrennt u doch zusammen
Hallo,
eine Zusammenveranlagung wäre evtl. möglich, wenn sie am Anfang des Jahres 2013 noch zusammen gelebt haben.
Natürlich käme die Einzelveranlagung in Frage, wenn sie dauernd getrennt leben und das schon seit Anfang des Jahres 2013.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
eine Zusammenveranlagung wäre evtl. möglich, wenn sie am Anfang des Jahres 2013 noch zusammen gelebt haben.
Natürlich käme die Einzelveranlagung in Frage, wenn sie dauernd getrennt leben und das schon seit Anfang des Jahres 2013.
Viel Erfolg und Grüße
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