Hallo,
nachdem meine Lebenspartnerin und ich erfolgreich für 2011 und 2012 Einspruch gegen unsere Steuererklärung eingelegt haben und basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittings beantragt haben, wurde uns zunächst der Bescheid für 2011 neu ausgestellt.
Darüber hinaus bekamen wir einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2011", die allerdings nur sehr spärlich kommentiert/erläutert ist.
Weiß jemand Bescheid, was ein solcher Bescheid konkret bedeutet? Ist es in diesem Fall möglich, einen Antrag zu stellen um die Altverluste mit Veräußerungsgewinnen oder Zinseinkünften 2012 oder 2013 zu verrechnen?
Im Voraus für Erläuterungen besten Dank!
Bescheid über die Feststellung des Verlustvortrags
Re: Bescheid über die Feststellung des Verlustvortrags
Ja, das ist exakt der Sinn des Verlustvortrages.