Hallo!
Ich arbeite seit Anfang 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer deutschen Universität. Ich habe eine halbe Stelle (A13/ 50%) und promoviere nebenbei.
Nun wollte ich Sie fragen, ob es für mich Sinn macht eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Ich wohne in der gleichen Stadt und fahre meist mit dem Fahrrad zur Universität. Da ich an der Universität einen Arbeitsplatz habe, werde ich wohl auch mein Arbeitszimmer zuhause nicht geltend machen können.
Wie sieht es mit meinen Umzugskosten Anfang des Jahres aus? Versicherungen (PHV)? Kirchensteuer? Arbeitsmittel für zuhause (Toner, Papier, usw.)?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Wissenschatlicher Mitarbeiter A13 50 %
Re: Wissenschatlicher Mitarbeiter A13 50 %
Wenn der Umzug beruflich veranlaßt war, gehört er zu den Werbungskosten. Die Fahrt zur Arbeit kann man auch dann absetzen, wenn sie per Fahrrad erfolgt. Die Haftpflichtversicherung ist als Sonderausgabe absetzbar. Kirchensteuern, sofern Sie welche zahlen, sind ebenfalls als Sonderausgabe absetzbar.