Fristen für ESt-Erklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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alg
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Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von alg »

Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine kurze Frage zu Abgabefristen. Ich gehe davon aus, dass ich als Arbeitnehmerin, die die Lohnsteuer zahlt, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bin. Meine Steuererklärung habe ich das letzte Mal für das Jahr 2010 pünktlich abgegeben und bis dahin immer nur etwas vom Fiskus zurückbekommen, nie nachbezahlt. Für die Jahre 2011 und 2012 habe ich die Erklärung noch nicht eingereicht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann ich dies noch tun? Ich gehe davon aus, dass sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, weil ich bisher nie in seiner Schuld stand. Ich gehe aber davon aus, dass das Amt mir Geld schuldet und frage mich nun, ob ich es ohne Weiteres noch einfordern kann, indem ich die Steuererklärungen für beide Jahre wie üblich über ELSTER einreiche.

Vielen Dank für alle Hinweise!
alg
tripletwenty
Beiträge: 72
Registriert: 8. Jan 2014, 09:20

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von tripletwenty »

alg hat geschrieben:Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine kurze Frage zu Abgabefristen. Ich gehe davon aus, dass ich als Arbeitnehmerin, die die Lohnsteuer zahlt, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bin. Meine Steuererklärung habe ich das letzte Mal für das Jahr 2010 pünktlich abgegeben und bis dahin immer nur etwas vom Fiskus zurückbekommen, nie nachbezahlt. Für die Jahre 2011 und 2012 habe ich die Erklärung noch nicht eingereicht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann ich dies noch tun? Ich gehe davon aus, dass sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, weil ich bisher nie in seiner Schuld stand. Ich gehe aber davon aus, dass das Amt mir Geld schuldet und frage mich nun, ob ich es ohne Weiteres noch einfordern kann, indem ich die Steuererklärungen für beide Jahre wie üblich über ELSTER einreiche.

Vielen Dank für alle Hinweise!
alg

nicht jeder ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Da gibts es eine Reihe von Kriterien. Sofern eine davon auf dich zutrifft, müsstest du deine Einkommensteuererklärung immer spätestens bis zum 31. Mai des laufenden Jahres für das Vorjahr abgeben. Wenn du das nicht machst, dann bekommst du normalerweise eine "Erinnerung" vom Finanzamt zugeschickt.

Soweit ich weiss, kannst du rückwirkend bis zu 4 Jahre deine Steuererklärungen machen. Also Stand heute noch für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013.
johndoe23
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2014, 01:56

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von johndoe23 »

Hallo,

ich bin neu hier und wollte diesen Thread auch für meine Frage nutzen. Vielen Dank schonmal für jeden, der sich die Zeit nimmt, sich das hier überhaupt durchzulesen.

Seit September 2011 bin ich in Vollzeit in einem Unternehmen tätig. Um mich über Wasser zu halten, hatte ich bis dahin kleinere Promotiontätigkeiten als Kleingewerbe ausgeführt. Nun habe ich tatsächlich nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich wurde nie zu einer solche aufgefordert und war selber auch nicht genug im Bilde um zu wissen, dass das notwendig war/ist (eigene Schuld). Ich dachte immer, so wenig wie ich verdiene, passt das schon.
Nun würde ich gerne in einem Abwasch meine Erklärungen als Arbeitnehmer für 2011, 2012 und 2013 (2012 und 2013 komplett nur Vollzeit-Angestellter ohne sonstige Einnahmen) vornehmen um Erstattungen zu erhalten (bin Pendler). Dabei bin mir jetzt für 2011 gar nicht sicher, ob das überhaupt noch möglich ist, da ich ja seinerzeit eine Steuererklärung für die Promotion-Tätigkeiten "verpennt" habe. Kann man sich da Ärger einhandeln, in dem man irgendwie schlafende Hunde weckt, so dass man vielleicht lieber auf evtl. Erstattungen verzichten sollte?
Gibt es noch irgendwas, was ich beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von muemmel »

Wenn das ein angemeldetes Gewerbe war, kann es dem Finanzamt ohnehin auffallen, daß Sie Steuern hinterzogen haben - einfach weil keine Erklärung vorliegt, die ja längst hätte gemacht werden müssen. Bekanntermaßen wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend - insofern wäre es also durchaus schlau, eine entsprechende Steuererklärung einzureichen. Ob Sie im Endeffekt nun was nachzahlen müssen oder die Erstattungen die Nachforderungen übersteigen, kann man mangels konkreter Zahlen natürlich nicht wissen.
johndoe23
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2014, 01:56

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von johndoe23 »

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Zur Aufklärung: Es geht um Einnahmen zwischen 3000 und 4000 Euro. Ist da tatsächlich irgendwie mit einer Strafe zu rechnen? Eine Aufforderung zu einer Steuererklärung habe ich im Übrigen nie erhalten. Ich war bis Ende 2010 Student, evtl. deswegen!?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von muemmel »

Na, rechnen wir mal nach: Wenn ich jetzt mal Ihr Einkommen als Arbeitnehmer für die letzten 4 Monate von 2011 mit 2000 Euro brutto ansetze, haben Sie im Monat 220 Euro Steuern gezahlt - folglich insgesamt 880 Euro. Ein Steuerrechner für Selbständige (http://www.selbstaendigen-rechner.de/) hat mir mit diesen Angaben (also 8000 Euro aus Arbeitnehmertätigkeit und 4000 Euro aus Selbständigkeit) 680 Euro Steuern errechnet. Dazu rechnen wir mal die 10% Verspätungszuschlag wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Erklärung - macht 748 Euro. Foglich haben Sie nichts hinterzogen und kriegen sogar noch eine kleine Erstattung für 2011.
Falls Sie in der studentischen Krankenversicherung waren, müßten Sie ja in den ersten 8 Monaten 2011 so 600 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt haben - geben Sie die entsprechend an, sinkt die Steuerlast auf 560 Euro (plus Verspätungszuschlag also 616 Euro). Außerdem können Sie in 2011 entstandene Studienkosten als Sonderausgaben absetzen (wenn es die Erstausbildung war) - das dürfte die Erstattung noch erhöhen. Es lohnt sich also...
Wie weit pendeln Sie übrigens? Wenn das unter 13 Kilometer (einfach) sind, lohnt eine Steuererklärung für 2012 und 2013 nicht, sofern Sie nicht noch andere Werbungskosten haben.
johndoe23
Beiträge: 3
Registriert: 29. Mär 2014, 01:56

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von johndoe23 »

Hallo, Danke für die ausführliche Antwort.
Sollte ich Ihrer Meinung nach also auf jeden Fall für 2011 eine Erklärung nachreichen? Bruttolohne waren 2500/Monat. Ich pendele laut Google Maps ca. 60 km (Hinweg), bekomme vom Arbeitgeber ca. 50 € steuerfreien Zuschlag für den Weg.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen für ESt-Erklärung

Beitrag von muemmel »

Sollte ich Ihrer Meinung nach also auf jeden Fall für 2011 eine Erklärung nachreichen? Ja, sollen Sie. Werbungskostentechnisch kommt aber für 2011 nicht viel heraus: Wenn ich abzüglich Urlaub mal 70 Arbeitstage ansetze, sind wir bei 60 mal 0,30 mal 70, also bei 1260 Euro. Wenn wir da dann noch den AG-Zuschuß von 200 Euro abziehen, bleiben 1060 Euro und damit ist die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro nur knapp übertroffen. Eine Erklärung für 2011 lohnt aus den schon genannten Gründen aber trotzdem. Und für die anderen Jahre wird es dann recht spannend: 220 Arbeitstage mal 18 Euro Pendlerpauschale macht 3960 Euro. Abzüglich des AG-Zuschuß bleiben 3360 Euro. Davon kommt die WK-Pauschale mit 1.000 Euro runter und der Rest wird abgesetzt - macht so 500 Euro Erstattung, plus Soli und Kirchensteuer. Apropos Kirche - die Kirchensteuer, die bei Ihnen ja so 300 Euro im Jahr ausmacht, wenn Sie in der Kirche sind, können Sie auch absetzen. Das brächte dann nochmal 57 Euro. Und ansonsten schauen Sie mal hier, ob Sie noch was zum Absetzen finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... errecht%29
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