Frage zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Projektarbeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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VerlustFragender
Beiträge: 6
Registriert: 25. Aug 2013, 16:00

Frage zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Projektarbeit

Beitrag von VerlustFragender »

Guten Tag Zusammen,

ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zu folgendem Sachverhalt / folgender Frage helfen könntet:

Sachverhalt:
Der Sachbearbeiter S ist schon seit Jahren in einem Unternehmen in Hamburg tätig.
Am Anfang d.J. wird er jedoch bis einschließlich 01.10. in ein Projekt entsendet.
Ab 01.10. wird er seitens seines Unternehmens versetzt.

Der Projektstandort ist München. Bis einschließlich 01.10. ist der S unter der Woche von Mo-Fr. am Projektstandort beruflich tätig gewesen. Am Wochenende wurde nicht gearbeiet. Unter der Woche wohn der S im Hotel. Ein Haushalt ist entsprechend nicht gegründet.

Frage:
Ist der Projektstandort für den S (zumindest von Jan-Okt) als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen? Kann er entsprechend eine Kilometerpauschale von Hamburg nach München ansetzen?

Vielen Dank im Voraus
Steffen2013
Beiträge: 5
Registriert: 30. Dez 2013, 02:25

Re: Frage zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Projektarbeit

Beitrag von Steffen2013 »

Hallo,

ich hoffe, dass die Frage noch für dich relevant ist. Ich denke deine Frage bezieht sich auf die Rechtslage 2013 und nicht die neue. Bei der regelmäßigen Arbeitsstätte geht es um denn Einsatzort, an dem langfristig dauerhaft eingesetzt werden sollst.Jeder Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Ein Projektstandort, dem du ja nur zeitlich befristet zugeordnet werden sollst, erfüllt meines Erachtens nach nicht die Voraussetzung. Bei dir liegt eine sogenannte Auswärtstätigkeit vor, was jedoch steuerlich gesehen als günstiger anzusehen ist. Du kannst hier entweder die Kilometerpauschale gemäß §9(1) Nr.4 in Höhe von 0,30 absetzen oder die tatsächlichen Kosten absetzen, wenn du sie glaubhaft nachweisen kannst. Bei der Anwendung der Kilometerpauschale ist es sogar so, dass du Hin-und Rückfahrt berücksichtigen darfst von deinem Hotel zu dem Betrieb in München, also wenn einfache Strecke 2 Km, dann 4km*0,30*Tage.Also prüfen, was günstiger für dich ist,tatsächliche Kosten oder Pauschale.Zu beachten ist, dass die Kosten auf 4500,00 € begrenzt sind,wenn du keine höheren Kosten nachweisen kannst, wenn du die Fahrten nicht mit dem eigenem PKW zurücklegst,also Bahn,öffentliche Verkehrsmittel oder sonstige) Außerdem darfst du für die ersten drei Monate die Pauschbeträge für die Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen,wenn du selber für deine Verpflegung aufgekommen bist.Bezüglich der Höhe §9(4a)Estg.Die Hotelkosten sind auch in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar,wenn sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Die Fahrten am Wochenende bekommst du steuerlich nur anerkannt, wenn du eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst. Dies dürfte jedoch nur der Fall, wenn du klar darlegen kannst, dass eben keine Dienstreise vorlag, sondern von Anfang geplant war dich dauerhaft zu versetzen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers. Mir ist jetzt nicht ganz klar aufgrund deines Textes, ob du nun nach dem 01.10 dauerhaft nach München versetzt worden bist. Dann solltest ab Oktober auf jedefall über eine doppelte Haushaltsführung nachdenken, wenn du deine Whg in Hamburg aufgrund Familie oder eben deines Lebensmittelpunktes(Vereinstätigkeit,Geschwister etc) in Hamburg beibehälst und eben in München dann eine Zweitunterkunft hast.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Feedback ist willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne nochmal melden.

Liebe Grüße nach Hamburg/München,

Steffen
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