wissenschaftlicher Mitarbeiter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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1qay
Beiträge: 1
Registriert: 19. Okt 2013, 08:45

wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von 1qay »

Hallo Leute,

erst einmal vielen Dank, dass ich Teil eures Forums sein darf.

Ich wollte meine Mitgliedschaft auch gleich mit einer Frage beginnen, ich hoffe dafür das richtige Unterforum gewählt zu haben.

Meine derzeitige Situation ist die, dass ich voraussichtlich ab dem 1.12 eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Ziel der Promotion an einer deutschen Uni beginnen werde. Hierzu quälen mich diverse Fragen, für die ich keinen richtigen Ansprechpartner finde.

1. Gehalt:
So wie ich das mitbekommen habe werden wir nach TV-L 13 der Stufe 1 bezahlt was knapp 2000€ netto/Monat für einen kinderlosen, ledigen Menschen bedeuten. Könnt ihr das so bestätigen? Mir wurden von anderen Mitarbeitern der Uni Preisspannen bis zu 2500€ netto/Monat genannt, was mich stark wundert.

2. Pendler:
Ich werde jeden Tag gut 100Km für Hin- und Rückweg zur Uni zurücklegen müssen. Laut Internet kann man 0,30€ für eine Strecke zurücklegen was ca. 15€ pro Tag und ca. 3600€ pro Jahr bedeutet. Werden diese 3600€ dann am Ende des Jahres meinem Bankkonto (zzgl. eventuellen Werbekosten) meinem Bankkonto gut geschrieben oder ist auch hier wieder mit Abzügen zu rechnen? Falls ja, was für Abzüge werden das sein?


3. Beamter:
Ist man als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Beamter?



Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen bzw. einen richtigen Ansprechpartner empfehlen, ich selbst bin mit dieser Thematik vollkommen überfordert.


Vielen Dank für eure Mühe.

Best Grüße und schönes Wochenende euch allen
Steffen2013
Beiträge: 5
Registriert: 30. Dez 2013, 02:25

Re: wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von Steffen2013 »

Hallo,

ich hoffe die steuerliche Frage ist noch relevant für dich.

Leider ist das nicht so wie du dir das vorstellst. 3600,00 Werbungskosten heißen keineswegs dass 3600 € zurückerstattet bekommst. Sondern: Du hast einen Bruttoarbeitslohn, sagen wir 3000,00 €. Hier wird automatisch von jedem Lohnprogramm ein sogennater Arbeitnehmerpauschbetrag von 83,33(1000,00 /12 Monate) abgezogen.Nun behält dein Arbeitgeber aufgrund der Lohnsteuermerkmale deiner LstKarte die Lohnsteuer ein zzgl ggf. Kist und Soli, sagen wir ca. 750,00 Lohnsteuer bspw(25%Steuersatz) .Nun gibts du deine Steuererklärung ab,weil du höhere WkKosten hast als die angesprochenen 1000,00 €. Und jetzt rechnet das FA: 3000,00*12=36000,00-3600Werbungskosten =32.400,00€. Hier rauf wird die Einkommensteuer gemäß Steuertarif errechnet, sagen wir 8100 in unserem Beispiel. Die zuviel bezahlte Steuer die bekommst du dann zurückerstattet. In unserem Beispiel: 750,00*12=9000,00-8100,00 €= 900,00 € plus ggf.Kist und Soli. Man sagt eigentlich als Faustregel Werbungskosten mal persönlicher Steuersatz= Erstattung.

Tipp von mir: Solltest du 2013 nur das Gehalt aus deiner Stelle im Dezember haben, wirst du die gezahlte Steuer komplett zurückerhalten, da 8130 im Jahr steuerfrei sind. Hast du Steuern bezahlt, werden dir diese nun erstattet.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.Feedback ist willkommen.

Liebe Grüße

Steffen
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von muemmel »

Ich werde jeden Tag gut 100Km für Hin- und Rückweg zur Uni zurücklegen müssen. Laut Internet kann man 0,30€ für eine Strecke zurücklegen was ca. 15€ pro Tag und ca. 3600€ pro Jahr bedeutet. Werden diese 3600€ dann am Ende des Jahres meinem Bankkonto (zzgl. eventuellen Werbekosten) meinem Bankkonto gut geschrieben oder ist auch hier wieder mit Abzügen zu rechnen? Falls ja, was für Abzüge werden das sein?
1. Was heisst hier "eventuelle Werbungskosten"? Das sind die Werbungskosten, zuzueglich allenfalls anderer Werbungskosten.
2. 3.600 Euro sind es schon mal nicht, weil Sie todsicher auch Urlaub haben werden. Rechnen wir mal mit 220 Arbeitstagen, vorausgesetzt, Sie sind nie krank. Das macht dann 3.300 Euro, und die Erstattung laesst sich leicht berechnen: 3.300 Euro abzueglich 1.000 Euro Werbungskostenpauschale macht erstmal 2.300 Euro. Die multiplizieren wir dann mal mit Ihrem persoenlichen Steuersatz von etwa 20 %, und schon haben wir die Erstattung: 460 Euro plus 25 Euro Soli plus evtl. ca. 40 Euro Kirchensteuer.
G_Asamoah
Beiträge: 2
Registriert: 17. Jul 2016, 18:07

Re: wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von G_Asamoah »

Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage: Im Rahmen seiner Dissertation erhält ein Freund seit Januar 2014 ein Stipendium. Er reicht jährlich eine Steuererklärung (wegen dem Verlustvortrag) ein und erhält später die Chance als wiss. Mitarbeiter tätig zu sein. Wegen seinem Stipendium darf er monatl. höchstens 40 Stunden arbeiten und erhält seit Mai monatl. etwa 700-800 € Lohn (netto). Nun hat er mich gefragt, wie er künftig die Steuererklärung auszufüllen hat. Er ist ledig und meinte, dass er in diesem Jahr unter dem Grundfreibetrag bleiben wird und daher keine Steuern zu zahlen habe. Aber im kommenden Jahr wird es schon knapp und falls er über den Grundfreibetrag landen sollte, müsste er wohl einiges nachzahlen. Kennt sich jmd. mit dieser Thematik besser aus und kann ihm helfen?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von muemmel »

falls er über den Grundfreibetrag landen sollte, müsste er wohl einiges nachzahlen Nö - warum sollte er? Mit 900 bis 1000 Euro Bruttolohn zahlt man wenig bis gar keine Steuern.
Er reicht jährlich eine Steuererklärung (wegen dem Verlustvortrag) ein Der geht dabei natürlich verloren....
G_Asamoah
Beiträge: 2
Registriert: 17. Jul 2016, 18:07

Re: wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von G_Asamoah »

Gibt es keine Möglichkeit den Verlustvortrag zu "retten"?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: wissenschaftlicher Mitarbeiter

Beitrag von muemmel »

Nö. Der wandert immer ins nächste Jahr - die Vorstellung, man könnte ihn quasi in einem beliebigen Jahr verwenden, wo es steuerlich gerade paßt, ist zwar verbreitet (wird hier jedenfalls oft gefragt), aber gänzlich falsch.
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