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Einlage in eine UG / GmbH absetzbar

Verfasst: 29. Sep 2013, 18:35
von KochNorbert
Guten Tag zusammen,

ich habe im Jahr 2011 eine Unternehmergesellschaft mit einer Einlage von 3000 Euro gegründet.
Die 3000 Euro habe ich aus meinem Privatvermögen gezahlt. Leider lief die UG nicht so wie gedacht und Ende 2012 war das Kapital aufgebraucht. Ich habe nun versucht die 3000 Euro in der privaten Einkommensteuererklärung abzusetzen.
Ich ging davon aus, dass sie mein zu versteuerndes Einkommen um 3000 Euro mindern.
Dies sieht das Finanzamt aber anders und schreibt: Der Verlust aus dem Gewerbebetrieb wurde nicht berücksichtigt da es sich um eine Körperschaft handelt.
Ist das richtig so und kann ich die 3000 Euro anderweitig absetzen?
Danke schonmal.

Re: Einlage in eine UG / GmbH absetzbar

Verfasst: 1. Okt 2013, 01:02
von Tempelhof123
Hallo,
nein, da ist leider nichts zu machen.
Gruß Thomas

Re: Einlage in eine UG / GmbH absetzbar

Verfasst: 18. Nov 2015, 13:32
von Versicherungsmakler
Hierzu habe ich auch eine Frage:

Wenn ich als Privatunternehmer im kommenden Jahr eine echte GmbH gründe und im aktuellen Jahr eine Rücklage von 15.000 Euro zur Erbringung der 25.000 Euro Startkapital im Folgejahr bilde, wirkt sich diese Rücklage als Ansparanschaffung im laufenden Jahr gewinnmindernd aus ?

und noch eine Frage zur Körperschaftssteuer: Sind die 15% plus Soli, die eine GmbH zu leisten hat im Vergleich zum Einzelunternehmen immer eine wirtschaftliche Schlechterstellung der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen oder wird dies dann anderweitig kompensiert ?

Re: Einlage in eine UG / GmbH absetzbar

Verfasst: 18. Nov 2015, 17:57
von Petz
Es ist immer schlecht sich an alte Beiträge anzuheften, insbesondere da die Antwort völlig falsch war.

Anschaffungskosten für Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) können erst bei Veräußerung der Anteile gegengerechnet werden, vorher sind sie einkommensteuerlich nicht relevant.

Wieso soll die GmbH eine Schlechterstellung gegenüber einem Einzelunternehmer darstellen ?

Zum einen muss ein Einzelunternehmer seinen Gewinn bis zu 45 % versteuern, zum anderen kann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein Gehalt als Betriebsausgabe bei der GmbH buchen, was der Einzelunternehmer nicht kann.