Wann Verlust Kombi III / V

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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LaChris
Beiträge: 1
Registriert: 4. Jul 2013, 15:29

Wann Verlust Kombi III / V

Beitrag von LaChris »

Hallo zusammen,

angenommen ein verheiratetes Paar wählt die Kombi III/ V trennt sich aber nach einiger Zeit. Es sind gerennte Wohnsitze offiziell vorhanden. Es wurde noch nie (!) eine Steuererklärung gemacht und es wurde auch nie dazu aufgefordert. Mann wird weiterhin, nun seit einigen Jahren mit III besteuert. Das ist ja so nicht rechtens. Er möchte nun eine Steuererklärung machen um z.B. Ausgaben abzusetzen. Dabei wird auffallen dass er die III nicht haben darf und er wird nach IV nachversteuert. Auch für die Vergangenheit?? Oder besser nichts machen??

ICh würde mich sehr über eine Einschätzung freuen.

Grüße
Chris
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Wann Verlust Kombi III / V

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
bei der Steuerklassenwahl III/V ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Kopf in den Sand stecken hilft da also nichts.
Man ist auch verpflichtet, Änderungen von sich aus beim Finanzamt anzuzeigen.
Sprich, wenn die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung durch zb. dauernd getrennt lebend nicht mehr zutreffen, solltet Ihr dies beim Finanzamt anzeigen. Ihr erhaltet dann jeder wieder die Steuerklasse I.
Wenn nun Steuererklärungen abgegeben werden, wird das Finanzamt Jahr für Jahr prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung noch vorlagen oder nicht.
Es kann also durchaus sein, dass Dein Mann, sofern er nicht beträchtliche Werbungskosten nachweisen kann mit einer Steuernachzahlung rechnen muss.
Gruß Thomas
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