Erste Steuererklärung nach Referendariat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mokoe
Beiträge: 1
Registriert: 7. Apr 2013, 14:16

Erste Steuererklärung nach Referendariat

Beitrag von mokoe »

Hallo zusammen,

ich habe gerade versucht meine erste Steuererklärung nach meinem Referendariat zu machen und für den Fall das ich alles richtig gemacht habe soll ich ca 2500.- Nachzahlen. Kann das sein ?

Zu den Fakten ;)
Ich bin Lehrer (Beamter auf Probe) und war im Jahr 2012 bis inc. Juli im Ref. Ab Okt. folgte eine Festanstellung an einer anderen Schule.

Die Einkommenssteuererklärung habe ich mit Wiso Steuer 2013 mit folgenden Angaben gemacht

Zeit im Ref:

Einkommen Brutto ca. 8500.-
Lohnsteuer ca. 380.-
Kirchensteuer ca. 31 Euro
Vermögenswirksame Leistungen ca 240.-

Zeit als "normaler Lehrer"

Einkommen Brutto ca. 22000 .-
Lohnsteuer ca. 3200.-
Kirchensteuer ca. 260.-
Soli 156.-
Beiträge Private Kranken und. Pflegevers. 1650.-


Für die Pendlerpauschale + Sonstiges (Fortbildungen Bücher etc.) hat Wiso ca. 1500.- berechnet.

Nach der Endabrechnung kam eine für mich schockierende Nachzahlung von 2500.- zu stande.
Kann das stimmen ? Wenn ja wie kann es dazu kommen und wenn nein was mach ich falsch ?

Danke im Voraus
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Erste Steuererklärung nach Referendariat

Beitrag von SiegesRitter »

Schönen guten Morgen,

das ist mal ne sehr weitgefächerte Frage.

Sollte es ein Fehler sein, so kann dieser in verschienden Punkten bestehen.

Ich würde hierzu zu einem Lohnsteuerhilfe-Verein gehen und mir das mal gegenrechnen lassen.

Gruß

Siegesritter
Taxler
Beiträge: 18
Registriert: 26. Apr 2013, 00:20

Re: Erste Steuererklärung nach Referendariat

Beitrag von Taxler »

Ich habe die angegebenen Beträge interessehalber einmal in mein Steuerprogramm eingegeben. Es gibt zwar noch einige Ungenauigkeiten (Beträge zur Basisversicherung und Pflegeversicherung), aber mein Programm errechnet lediglich eine Nachzahlung in Höhe von rund 950 €. Ist in dem Programm bei der Eingabe der Daten der Lohnsteuerbescheinigungen auch die Beamteneigenschaft berücksichtigt worden? Sollte keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung bestehen, dann würde ich diese auch nicht abgeben.
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