Verrechnung Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dissmal
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Verrechnung Verlustvortrag

Beitrag von Dissmal »

Hallo zusammen!

Ich hoffe, ich befinde mich nun im richtigen Board für diese Frage.

Ich habe aus diversen Gründen einen bestehenden Verlustvortrag gegenüber dem Finanzamt. Dieser beläuft sich auf ca. 10.000€. In den letzten Jahren habe ich diesen Verlustvortrag immer wieder durch meine Steuererklärung quasi "mitgenommen" ins nächste Jahr, da ich bisher keine Einkommensteuer bzw. andere Steuern abführen musste.

Seit März 2012 befinde ich mich nun aber in einer Festanstellung und führe monatlich Lohnsteuer etc. ab.

Da ich mich nun daran mache, meine Einkommenserklärung für 2012 zu erstellen, frage ich mich, wie sich der Verlustvortrag nun mit den bereits gezahlten Abgaben verrechnet. Wird dieser nur auf die Lohnsteuer angewandt oder auch auf den Soli, Rentenversicherung et al.? Da mein Verlustvortrag höher ist als meine abgeführte Lohnsteuer, bekomme ich dann diese komplett und in "bar" wieder erstattet vom Finanzamt? Und was passiert mit dem verbleibenden Verlustvortrag? Wird dieser quasi wieder mitgenommen und im nächsten Jahr wieder gesondert verrechnet oder bekomme ich auch diesen Teil schon jetzt ausbezahlt?

Ich freue mich auf Eure Antworten!


Vielen Dank und Beste Grüße

Dissmal
Dissmal
Beiträge: 2
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Re: Verrechnung Verlustvortrag

Beitrag von Dissmal »

Hallo zusammen!

Okay, jetzt bin ich selber ein bischen weiter gekommen. Allerdings haben sich jetzt wieder neue Fragen aufgetan :D

Folgender Status Quo:

Der Verlustvortrag wird gegen meine positiven Einkünfte aus Arbeitslohn, Kapital- und/oder Renteneinkünfte verrechnet. Aber was bedeutet das jetzt im Endeffekt für mich genau? Da hat sich der Herr vom Finanzamt leider sehr kryptisch ausgedrückt.

Vielleicht kann mir das ja jemand hier am folgenden Beispiel erklären:

Positive Gesamt-Brutto-Einkünfte in 2012: 20.000€ --> Abgaben in Höhe von 499€ pro Monat --> 5.988€ im Jahr
Bestehender Verlustvortrag zu 2012: 10.000€

Wenn jetzt der bestehende Verlustvortrag die Brutto-Einkünfte schmälert, dann hätte ich ein zu versteurendes Einkommen von 10.000€ in 2012 gehabt. Welches Abgaben von 170€ pro Monat und 2.040€ im Jahr zur Folge hat.

Bedeutet das nun für mich, dass ich die Differenz aus den tatsächlich geleisteten Zahlungen, 5.988€, und den eigentlich fälligen Zahlungen, 2.040€, vom Finanzamt erstattet bekomme - also 3.948€?

Würde mich sehr freuen, wenn einer von Euch damit Erfahrung hat!


Vielen Dank und Beste Grüße

Dissmal
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Re: Verrechnung Verlustvortrag

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

der Verlustvortrag wird mit Ihrem Bruttoarbeitslohn verrechnet, auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird Ihre Einkommensteuer berechnet. Beträgt diese 2.040 Euro und Sie haben 5.988 Euro Lohnsteuer-Abzüge erhalten Sie die Differenz (3.948 Euro) vom Finanzamt erstattet.

Die Einkommensteuerbelastung können Sie ggf. nochmal in der Grundtabelle zur Einkommensteuer nachschlagen.

Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Patrick Spielmann
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