früher Arbeiter jetzt Azubi
früher Arbeiter jetzt Azubi
Hallo an alle,
habe das Forum durchsucht, jedoch nichts passendes zu meiner Frage gefunden.
Ich habe nach der Schule knapp 2 Jahre gearbeitet und habe nun im September 2012 eine Lehre begonnen.
Da ich bereits jetzt meine Steuererklärung für 2012 ausgefüllt habe (muss noch übertragen werden, wenn das Update für 2012 verfügbar ist in Elster), habe ich das Problem, dass bei mir einiges abzogen wird.
Dies liegt daran, dass ich bis Ende August in einer Vollzeitbeschäftigung tätig war und ab September eine Lehre begonnen habe in der ich keine Steuer zahle. Ich erhalte ebenso Berufsausbildungsbeihilfe.
Nun ist meine Frage ob ich für die Zeit ab September (Ausbildung) trotzdem die Angaben machen muss oder weglassen kann?
Für 2010 und 2011 hatte ich bereits eine Steuererklärung abgegeben, weshalb ich für 2012 auch eine abgeben muss.
Mit freundlichen Grüßen
S.B.
habe das Forum durchsucht, jedoch nichts passendes zu meiner Frage gefunden.
Ich habe nach der Schule knapp 2 Jahre gearbeitet und habe nun im September 2012 eine Lehre begonnen.
Da ich bereits jetzt meine Steuererklärung für 2012 ausgefüllt habe (muss noch übertragen werden, wenn das Update für 2012 verfügbar ist in Elster), habe ich das Problem, dass bei mir einiges abzogen wird.
Dies liegt daran, dass ich bis Ende August in einer Vollzeitbeschäftigung tätig war und ab September eine Lehre begonnen habe in der ich keine Steuer zahle. Ich erhalte ebenso Berufsausbildungsbeihilfe.
Nun ist meine Frage ob ich für die Zeit ab September (Ausbildung) trotzdem die Angaben machen muss oder weglassen kann?
Für 2010 und 2011 hatte ich bereits eine Steuererklärung abgegeben, weshalb ich für 2012 auch eine abgeben muss.
Mit freundlichen Grüßen
S.B.
Re: früher Arbeiter jetzt Azubi
hallo s. buirgel,
wer eine steuererklärung abgibt, hat sein gesamtes einkommen zu erklären. demnach müssen sie auch ihre einkünfte ab berufsausbildung mit angeben.
gruß
wer eine steuererklärung abgibt, hat sein gesamtes einkommen zu erklären. demnach müssen sie auch ihre einkünfte ab berufsausbildung mit angeben.
gruß
Zuletzt geändert von andi81 am 16. Jan 2013, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: früher Arbeiter jetzt Azubi
Guten Tag,
wenn Sie nur angestellt waren und sonst keine oder Einkünfte bis 410 Euro hatten, dann sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, nur weil Sie im Jahr 2010 und 2011 eine abgegeben haben.
Aber in Ihrem Falle ist es eher sinnvoll eine Steuererklärung für 2012 abzugeben, wenn die BAB nicht so hoch war, da die Ausbildungsvergütung ja in der Regel sehr niedrig ausfällt.
Viel Erfolg und Grüße
ihr www.steuer-info-blog.de
wenn Sie nur angestellt waren und sonst keine oder Einkünfte bis 410 Euro hatten, dann sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, nur weil Sie im Jahr 2010 und 2011 eine abgegeben haben.
Aber in Ihrem Falle ist es eher sinnvoll eine Steuererklärung für 2012 abzugeben, wenn die BAB nicht so hoch war, da die Ausbildungsvergütung ja in der Regel sehr niedrig ausfällt.
Viel Erfolg und Grüße
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Re: früher Arbeiter jetzt Azubi
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Das ist ja eigentlich echt "blöd". Für 2012 geht es ja noch, da ich nichts zurückzahlen muss.
Aber für 2013 müsste ich dann für jeden Monat Steuern zurückzahlen, obwohl ich nicht Steuerpflichtig bin
vielen Dank für die Antworten.
Das ist ja eigentlich echt "blöd". Für 2012 geht es ja noch, da ich nichts zurückzahlen muss.
Aber für 2013 müsste ich dann für jeden Monat Steuern zurückzahlen, obwohl ich nicht Steuerpflichtig bin
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Re: früher Arbeiter jetzt Azubi
Hallo,
die Berufsbildungsaushilfe ist keine Lohnersatzleistung und muss daher NICHT angegeben werden - ist wie BaFög!
Warum sollten Sie daher für 2013 Steuern zurückzahlen? Wenn das Azubi-Gehalt 2013 unter dem Freibetrag liegt, braucht nicht sgezahkt zu werden.
Lia
die Berufsbildungsaushilfe ist keine Lohnersatzleistung und muss daher NICHT angegeben werden - ist wie BaFög!
Warum sollten Sie daher für 2013 Steuern zurückzahlen? Wenn das Azubi-Gehalt 2013 unter dem Freibetrag liegt, braucht nicht sgezahkt zu werden.
Lia
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- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: früher Arbeiter jetzt Azubi
Guten Tag,
die Berufsausbildungsbeihilfe ist steuerfrei gem. § 3. Nr. 11 EStG und muss somit bei Ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Diese unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, wie andere Lohnersatzleistungen. Warum sollten Sie für 2013 Steuern zurück zahlen, wenn Sie nur das Ausbildungsgehalt erhalten?
Die Sozialversicherung wird einbehalten.
Viel Erfolg und Grüße
ihr www.steuer-info-blog.de
die Berufsausbildungsbeihilfe ist steuerfrei gem. § 3. Nr. 11 EStG und muss somit bei Ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Diese unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, wie andere Lohnersatzleistungen. Warum sollten Sie für 2013 Steuern zurück zahlen, wenn Sie nur das Ausbildungsgehalt erhalten?
Die Sozialversicherung wird einbehalten.
Viel Erfolg und Grüße
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