Hallo, ich habe nur eine kurze Frage. Ich habe meine Lebensversicherung gekündigt und bekomme den Rückkaufwert ausgezahlt. Nun habe ich eine Steuerbescheinigung bekommen, auf der Kapitalerträge ausgewiesen sind, mit einem Minus vor dem Betrag. Muss ich nun den ausgezahlten Rückkaufwert auch noch versteuern, wenn ich meine Lohnsteuererklärung mache? Oder wirkt sich das eher günstig auf meine Lohnsteuererklärung aus? Sprich, muss ich noch Steuern nachzahlen für die Summe des Rückkaufwertes?
Ganz lieben Dank für Ihre Hilfe!
Yvonne
Lebensversicherung gekündigt
-
- Beiträge: 183
- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Lebensversicherung gekündigt
Hallo Yvonne,
ich nehme an, es sind nicht die Kapitalerträge mit einem Minus ausgewiesen, sondern die einbehaltene Kapitalertragsteuer. Wenn dem so ist, musst Du nichts nachzahlen.
Ob du etwas zurück erhältst hängt davon ab, ob Dein "Sparerfreibetrag" (801 Euro bei Ledigen, 1602 Euro bei Verheirateten) durch andere Kapitalerträge schon ausgeschöpft ist und wieviel andere Einkünfte Du hattest.
LG Thomas
ich nehme an, es sind nicht die Kapitalerträge mit einem Minus ausgewiesen, sondern die einbehaltene Kapitalertragsteuer. Wenn dem so ist, musst Du nichts nachzahlen.
Ob du etwas zurück erhältst hängt davon ab, ob Dein "Sparerfreibetrag" (801 Euro bei Ledigen, 1602 Euro bei Verheirateten) durch andere Kapitalerträge schon ausgeschöpft ist und wieviel andere Einkünfte Du hattest.
LG Thomas
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 17. Jun 2014, 08:25
Re: Lebensversicherung gekündigt
Die Frage ist zwar schon ein bisschen älter, aber falls hier nochmal jemand reinschneit: Ich denke Thomas hat recht, vermutlich ist es die einbehaltene Kapitalertragssteuer. Mein Mann und ich haben uns statt einer normalen Lebensversicherung für eine Risikolebensversicherung entschieden: https://www.cosmosdirekt.de/risikolebensversicherung/ Ich lebe gern im hier und jetzt, aber mir ist es auch wichtig, für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Eine Kapitalzahlung aus einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich steuerfrei, wenn sie im Todesfall ausgezahlt wird.