Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Verfasst: 9. Mär 2009, 22:38
Hallo,
ich bin dabei, wieder meine Steuererklärung selbst (mittels Elsterformular) anzufertigen.
Ich habe für 2008 auch Anlage KAP, AUS und SO (Verluste durch Wertpapierverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist) ausgefüllt.
Von der ESt 2007 habe ich keinen Verlustabzug - lt. einem Schreiben vom FA - mehr (also auf S. 2, Zeile 55 und 56 leergelassen).
Ich möchte aber erreichen, dass meine Verluste von 2008 mit den Gewinnen von 2007 jetzt 2009 vom FA verrechnet werden, damit ich für die ESt 2007 eine Rückzahlung erhalte.
Frage:
Was geschieht / geschieht nicht, wenn ich auf dem Kopf des Mantelbogens (natürlich neben Einkommensteuererklärung: JA) ein Kreuz / kein Kreuz setze für "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Hoffentlich habe ich mich genügend verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus.
ich bin dabei, wieder meine Steuererklärung selbst (mittels Elsterformular) anzufertigen.
Ich habe für 2008 auch Anlage KAP, AUS und SO (Verluste durch Wertpapierverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist) ausgefüllt.
Von der ESt 2007 habe ich keinen Verlustabzug - lt. einem Schreiben vom FA - mehr (also auf S. 2, Zeile 55 und 56 leergelassen).
Ich möchte aber erreichen, dass meine Verluste von 2008 mit den Gewinnen von 2007 jetzt 2009 vom FA verrechnet werden, damit ich für die ESt 2007 eine Rückzahlung erhalte.
Frage:
Was geschieht / geschieht nicht, wenn ich auf dem Kopf des Mantelbogens (natürlich neben Einkommensteuererklärung: JA) ein Kreuz / kein Kreuz setze für "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?
Hoffentlich habe ich mich genügend verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus.