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Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Verfasst: 9. Mär 2009, 22:38
von flemmingr
Hallo,
ich bin dabei, wieder meine Steuererklärung selbst (mittels Elsterformular) anzufertigen.

Ich habe für 2008 auch Anlage KAP, AUS und SO (Verluste durch Wertpapierverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist) ausgefüllt.
Von der ESt 2007 habe ich keinen Verlustabzug - lt. einem Schreiben vom FA - mehr (also auf S. 2, Zeile 55 und 56 leergelassen).
Ich möchte aber erreichen, dass meine Verluste von 2008 mit den Gewinnen von 2007 jetzt 2009 vom FA verrechnet werden, damit ich für die ESt 2007 eine Rückzahlung erhalte.

Frage:
Was geschieht / geschieht nicht, wenn ich auf dem Kopf des Mantelbogens (natürlich neben Einkommensteuererklärung: JA) ein Kreuz / kein Kreuz setze für "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"?

Hoffentlich habe ich mich genügend verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus.

Re: Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Verfasst: 10. Mär 2009, 09:09
von incometax
Hallo,

damit deine Verluste aus 2008 mit den Gewinnen aus 2007 verrechnet werden, musst du auf dem Kopf des MB ein Kreuz auf für Erkl. d. Verlustvortrags ein setzen.

Ich würde an deiner Stelle auch einen Begleitbrief an d. Finanzamt schicken.

Gruß

Danke...

Verfasst: 10. Mär 2009, 16:53
von flemmingr
Hallo incometax,

vielen Dank. Ich werde Deine Empfehlung befolgen.

Viele Grüße aus Sachsen