Beitragvon Bostonian » 19. Nov 2012, 10:46
Hallo,
fuer das Jahr der Eheschliessung hat man ein Wahlrecht, ob man zusammen oder getrennt die Steuererklaerung abgeben moechte. Je nach persoenlicher steuerlicher und Einkommensituation kann entweder das eine oder das andere fuer Dich attraktiver sein. Ein Steuerberater oder auch ein Steuerprogramm berechnet Dir das Ergebnis bei beiden Varianten.
Abgeben musst Du die Steuererklaerung i.d.R. am Hauptwohnsitz, also dort wo Ihr beide mit ehelicher Wohnung gemeldet seid. Bei der Steuererklaerung muss man auch immer angaben, wo man vorher seine Erklaerung gemacht hatte. Die Akten, sofern notwendig, holt sich Dein neues FA dann vom alten selber ab.
Gruss,
Bostonian