Wohnsitz Deutschland - ein Ehepartner arbeitet in Ö
Verfasst: 15. Jun 2012, 16:56
Hallo,
ich habe folgende Frage(n), auf die ich hier hoffe eine Antwort zu bekommen.
Ich arbeite in D, mein Mann in Österreich. Er bezahlt dort auch seine Steuern, obwohl wir innerhalb der 30-km-Zone wohnen bzw. er innerhalb dieser Zone arbeitet. Er ist also kein Grenzgänger.
Ich verdiene Netto (mit 13.) ungefähr doppelt so viel wie mein Mann (mit 13. + 14. Monatsgehalt.
Er arbeitet dort seit April. Vorher bezog er von Jan - Mrz ALG 1 in D.
Laut FA Oberösterreich, zahlt er dort Steuer und kann über Steuererklärung Werbungskosten etc geltend machen und muss keine weitere Steuererklärung in D abgeben.
LAut FA in D kann er in Ö Steuer zahlen (die wollen nur einen Nachweis, dass er sie dort tatsächlich abführt), muss dann aber in D eine Steuererklärung machen. Sein Gehalt fällt dann unter den Progressionsvorbehalt bei gemeinsamer Veranlagung. Heißt, dass der Steuersatz höher wird, oder?
Nun meine Frage, was wird denn besser sein a) für 2012 (mit Bezug ALG) und b) für weitere Jahre bei voller Steuerzahlung meines Mannes in Ö? Getrennte oder gemeinsame Veranlagung? Ich behalte Steuerklasse 4, denke ich, weil ich Nachzahlungen möglichst vermeiden möchte.
Ich habe einen Progressionsvorbehaltsrechner bemüht und bei gemeinsamer Veranlagung (auf zwei komplette Jahresgehälter eine Steuerbelastung von ca. 10000€ berechnet, beim Lohnsteuerrechner auf mein Gehalt alleine ca. 11000€ (das entspricht dann bei Steuerklasse 4 einer getrennten Veranlagung ?!) Ist ein wenig undurchsichtig, weil ja sein 13. + 14. in Ö nur sehr gering besteuert wird.
Falls wir in D gemeinsam veranlagt werden wollen, muss er dann erst in Ö eine STeuererklärung (mit Werbungskosten etc.) abgegen, weil dabei ein ich nenne es laienhaft "bereinigtes EInkommen" berechnet wird, das dann dem in D dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommen etspricht, oder muss er einfach seine Jahressteuerbescheinigung zum Steuerberater in D mitbringen und dort dann Werbungskosten etc angeben?
Falls wir getrennt veranlagen, muss er dann trotzdem eine Steuererklärung in D abgeben?
Vielen Dank für Antworten bzw Tipps.
FA D, FA Ö und Lohnsteuerhilfeverein haben teils unterschiedliche Aussagen gemacht. Ich schließe allerdings nicht aus, dass ich es einfach nicht verstanden habe
Viele Grüße
Martha
ich habe folgende Frage(n), auf die ich hier hoffe eine Antwort zu bekommen.
Ich arbeite in D, mein Mann in Österreich. Er bezahlt dort auch seine Steuern, obwohl wir innerhalb der 30-km-Zone wohnen bzw. er innerhalb dieser Zone arbeitet. Er ist also kein Grenzgänger.
Ich verdiene Netto (mit 13.) ungefähr doppelt so viel wie mein Mann (mit 13. + 14. Monatsgehalt.
Er arbeitet dort seit April. Vorher bezog er von Jan - Mrz ALG 1 in D.
Laut FA Oberösterreich, zahlt er dort Steuer und kann über Steuererklärung Werbungskosten etc geltend machen und muss keine weitere Steuererklärung in D abgeben.
LAut FA in D kann er in Ö Steuer zahlen (die wollen nur einen Nachweis, dass er sie dort tatsächlich abführt), muss dann aber in D eine Steuererklärung machen. Sein Gehalt fällt dann unter den Progressionsvorbehalt bei gemeinsamer Veranlagung. Heißt, dass der Steuersatz höher wird, oder?
Nun meine Frage, was wird denn besser sein a) für 2012 (mit Bezug ALG) und b) für weitere Jahre bei voller Steuerzahlung meines Mannes in Ö? Getrennte oder gemeinsame Veranlagung? Ich behalte Steuerklasse 4, denke ich, weil ich Nachzahlungen möglichst vermeiden möchte.
Ich habe einen Progressionsvorbehaltsrechner bemüht und bei gemeinsamer Veranlagung (auf zwei komplette Jahresgehälter eine Steuerbelastung von ca. 10000€ berechnet, beim Lohnsteuerrechner auf mein Gehalt alleine ca. 11000€ (das entspricht dann bei Steuerklasse 4 einer getrennten Veranlagung ?!) Ist ein wenig undurchsichtig, weil ja sein 13. + 14. in Ö nur sehr gering besteuert wird.
Falls wir in D gemeinsam veranlagt werden wollen, muss er dann erst in Ö eine STeuererklärung (mit Werbungskosten etc.) abgegen, weil dabei ein ich nenne es laienhaft "bereinigtes EInkommen" berechnet wird, das dann dem in D dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommen etspricht, oder muss er einfach seine Jahressteuerbescheinigung zum Steuerberater in D mitbringen und dort dann Werbungskosten etc angeben?
Falls wir getrennt veranlagen, muss er dann trotzdem eine Steuererklärung in D abgeben?
Vielen Dank für Antworten bzw Tipps.
FA D, FA Ö und Lohnsteuerhilfeverein haben teils unterschiedliche Aussagen gemacht. Ich schließe allerdings nicht aus, dass ich es einfach nicht verstanden habe
Viele Grüße
Martha