Hallo,
und ich hoffe ich bin hier nicht falsch, ansonsten bitte um Nachsicht und entspr. Verschiebung.
Zu meiner Frage bzw. Situation. Meine Frau wird in den nächsten drei Jahren auf unsere Kinder aufpassen, hat somit kein Einkommen mehr, wobei ihr Arbeitsplatz seit der Schwangerschaft "sicher" ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Lebensmittel unter den Punkt Unterhalt / Unterhaltspflichtige Personen verrechnen kann. Geht das bzw. wie oder wie nicht?
Danke
Unterhalt des Ehepartners
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- Beiträge: 190
- Registriert: 28. Feb 2012, 20:42
Re: Unterhalt des Ehepartners
Guten Abend,
unter Unterhalt als Sonderausgaben geht schon mal nicht, weil ihr ja nicht getrennt lebt oder auch nicht geschieden seid. Als außergewöhnliche Belastung als Unterhalt nach §33b EStg geht es auch nicht, weil sie hier nur den Unterhalt z. B. für Ihre Eltern oder Großeltern oder sonstige unterhaltspflichtige Personen Ihrer Ehefrau, die keine Kinder sind, von der Steuer absetzen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. So steht es im Gesetz.
Einfach als Außergewöhnliche Belastung wird es meiner Meinung nach schwierig sein. Weil folgende Formulierung zutreffen müsste: "zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands". Trifft meiner Meinung nach bei Ihnen nicht zu.
Eine andere Stelle, wo man es ansetzen könnte, ist mir leider nicht bekannt.
Viel Erfolg!
www.steuer-info-blog.de
unter Unterhalt als Sonderausgaben geht schon mal nicht, weil ihr ja nicht getrennt lebt oder auch nicht geschieden seid. Als außergewöhnliche Belastung als Unterhalt nach §33b EStg geht es auch nicht, weil sie hier nur den Unterhalt z. B. für Ihre Eltern oder Großeltern oder sonstige unterhaltspflichtige Personen Ihrer Ehefrau, die keine Kinder sind, von der Steuer absetzen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. So steht es im Gesetz.
Einfach als Außergewöhnliche Belastung wird es meiner Meinung nach schwierig sein. Weil folgende Formulierung zutreffen müsste: "zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands". Trifft meiner Meinung nach bei Ihnen nicht zu.
Eine andere Stelle, wo man es ansetzen könnte, ist mir leider nicht bekannt.
Viel Erfolg!
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Re: Unterhalt des Ehepartners
Hallo,
und vielen Dank für diese schnelle Aussagekräftige und direkte Antwort.
Vielen Dank
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