Steuererstattung nach Hochzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wupperleo
Beiträge: 1
Registriert: 27. Mär 2012, 09:44

Steuererstattung nach Hochzeit

Beitrag von wupperleo »

Guten Morgen Zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum und bitte schlagt mich nicht bei meiner Frage.

Wir haben im vergangenen Mai geheiratet und haben danach die Steuerklassen auf IV/IV verändert.

Nun erwarten wir Nachwuchs und haben wegen der Optimierung des Elterngeldes die Steuerklassen auf III (Frau) bzw V (Mann) im September geändert.

Jetzt habe ich mit Hilfe des Wiso-Steuerprogrammes die Steuererklärung gemacht, diese aktuell gültigen Steuerklassenm angegeben und das Programm sagt mir, dass wir eine Erstattung bekommen, diese aber deutlich geringer ist als die, die wir vor der Hochzeit erhalten haben. Denn bei uns beiden sind teilweise erhebliche Werbungskosten (Fahrtkosten) bzw. absetzbare prive Krankenkassenbeiträge (Mann) vorhanden.

Kann das so richtig sein oder liegt das alleine am Wiso-Programm , dass mit einer Hochzeit nicht umgehen kann??

Danke vorab und sonnige Grüße

Micha
gescha111
Beiträge: 1
Registriert: 6. Mai 2012, 20:16

Re: Steuererstattung nach Hochzeit

Beitrag von gescha111 »

Über das gleiche Ergebnis wundere ich mich auch gerade.

2010 wurde das wohl noch ein wenig durch Handwerkerrechnungen und absetzbare Arbeitsmittel kaschiert (obwohl ich mich da auch schon gewundert habe.)

Aber 2011 wo das alles wegfällt ist die Erstattung mehr als doppelt so niedrig wie vor der Heirat.

Ich frage mich wo da dann die Vorteile des Heiratens liegen sollen: Das was der mit Steuerklasse 3 mehr verdient, hat der mit 5 übers Jahr weniger, und bei der Steuererklärung im Jahr drauf kommt dann auch weniger zurück? Na danke!
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Steuererstattung nach Hochzeit

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

durch die Hochzeit wird eine Zusammenveranlagung durchgeführt. Dies müsste man bei dem WISO-Programm ankreuzen oder angeben. Es wird von Ihnen und Ihrer Frau alles zusammen gerechnet. Die Steuerklasse 4 und 4 ist optimal, wenn beide etwa gleich verdienen. Die Steuerklasse 4 ist wie Steuerklasse 1. Steuervorteile enstehen erst dann, wenn einer der Ehegatten kaum etwas verdient. Ansonsten erfolgt eine Zusammenrechnung von Verdienst beider Ehegatten.

Bitte checken Sie, ob Sie alle Kosten, wie im letzten Jahr angegeben haben. Vergleichen Sie Ihre Steuererklärug des Vorjahres mit der jetzigen.

Viel Erfolg
www.steuer-info-blog.de
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