Wir haben beide die Steuerklasse 4. Meine Frau ist derzeit im Mutterschutz und erhält von ihrem Arbeitgeber / Krankenkasse bis Mitte Januar 2012 noch das Muterschutzgeld, danach folgt das Elterngeld (schon genehmigt) bis Mitte September 2012.
Meine Frage, können wir zum 1. Januar 2012 die Steuerklasse wechseln (ich 3 meine Frau 5) ohne dass das Elterngeld davon betroffen ist? Oder ändert sich die Höhe des Elterngeldes dann.