Frage zur Pendlerpauschale / Wohnsitz?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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presser82
Beiträge: 1
Registriert: 1. Jan 2009, 14:42

Frage zur Pendlerpauschale / Wohnsitz?

Beitrag von presser82 »

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage. Über die Suchfunktion konnte ich leider keine klare Antwort finden, deshalb schildere ich kurz meine Situation:

Ich wohne im Elternhaus (eigenes Zimmer) ohne Mietvertrag in der Stadt X. Entfernung zur Arbeit (Stadt Y) 15 km. Von meiner Freundin aus (Stadt Z) habe ich eine Entfernung zur Arbeit von 30 km. Ich halte mich zu ca. 90 % bei meiner Freundin auf, von wo ich auch fast jeden Tag zur Arbeit starte. Bei meiner Freundin stehe ich nicht im Mietvertrag noch bin ich bei ihr gemeldet.

Kann ich in der Steuererklärung dem Finanzamt die Situation schriftlich schildern und die Adresse meiner Freundin als Grundlage nehmen? Wie schaut dieses aus bei den Lerngruppen und Fahrten zur Weiterbildung?

Auf die Idee bin ich über das Buch Konz Arbeitsbuch zur Steuererklärung gekommen, leider wird dieser Fall dort nicht abschließend geklärt.

Vielen Dank für jede Rückmeldung.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Frage zur Pendlerpauschale / Wohnsitz?

Beitrag von taxwoman »

Herzlich Willkommen!

Du kannst unter wirtschafts-Wiki, Stichwort"Entfernungpauschale", "Maßgebliche Wohnung" darüber viel lesen.
Die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb, sowie die Gründe für die Wohnsitznahme am entfernteren Ort spielen keine Rolle. Teile es dem Finanzamt die Situation schriftlich mit, dann müsste keine Probleme geben.
Die Fahrten zur Weiterbildung und Lerngemeinschaften kannst du auch als Werbungskosten geltend machen. Wobei hier eine Anwesenheitsliste mit Datum sehr glaubhaft wäre. (Mit Unterschriften von den Teilnehmern/Adresse und ggf. Steuernummer)

schöne Grüsse :D
Lux123
Beiträge: 4
Registriert: 7. Sep 2010, 00:31

Re: Frage zur Pendlerpauschale / Wohnsitz?

Beitrag von Lux123 »

Ich würde mich gerne an das alte Thema hängen, um kein neues aufzumachen.
Besteht eine Nachweispflicht für die Fahrten?

Angenommen der 1. Wohnsitz liegt weiter entfernt, der 2. Wohnsitz sehr nahe am Arbeitsplatz und man würde die km mit dem Privat PKW von 1. Wohnsitz an angeben. Ich habe die Tage nicht gezählt wie oft es vorkam, aber würde eine Angabe von weniger, als 230 Fahrten eine Kontrolle nach sich ziehen oder ist es dann eher unwahrscheinlich?
Ich wüsste nicht, wie ich dies nun im Nachhinein belegen könnte.
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