Können Ehepartner von Jahr zu Jahr beliebig zwischen Getrennt und Zusammenveranlagung wechseln?
Oder gilt die Regel: Einmal zusammen veranlagt dann immer zusammen veranlagt?
Ich meine natürlich einen Wechsel pro Kalendarjahr und nicht innerhalb eines Jahres.
Peter S.
Veanlagung Ehepartner beliebig von Jahr zu Jahr wechselbar?
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Re: Veanlagung Ehepartner beliebig von Jahr zu Jahr wechselbar?
Hallo,
die Veranlagungsart kann jedes Jahr gewechselt werden. Eine Bindungswirkung tritt nicht ein.
Gruß
die Veranlagungsart kann jedes Jahr gewechselt werden. Eine Bindungswirkung tritt nicht ein.
Gruß