Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Hallo,
wir haben heute unseren Einkommensteuer-Bescheid für 2010 zurückbekommen
Insges. 870 Euro sollen wir nachzahlen und je 454 Euro im September und Dezember vorauszahlen
Mein Mann (Beamter) verdient brutto das Doppelte von mir und hat Lohnsteuerklasse 3, ich Lohnsteuerklasse 5.
Im letzten Jahr bekamen wir 152 Euro zurück, im vorletzten Jahr mussten wir 49 Euro nachzahlen.
Wieso nun so eine hohe Steuernachzahlung?
Sollen wir beide auf Steuerklasse IV wechseln?
Schon jetzt vielen Dank und Gruß
wir haben heute unseren Einkommensteuer-Bescheid für 2010 zurückbekommen
Insges. 870 Euro sollen wir nachzahlen und je 454 Euro im September und Dezember vorauszahlen
Mein Mann (Beamter) verdient brutto das Doppelte von mir und hat Lohnsteuerklasse 3, ich Lohnsteuerklasse 5.
Im letzten Jahr bekamen wir 152 Euro zurück, im vorletzten Jahr mussten wir 49 Euro nachzahlen.
Wieso nun so eine hohe Steuernachzahlung?
Sollen wir beide auf Steuerklasse IV wechseln?
Schon jetzt vielen Dank und Gruß
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Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Hallo,
ja, wenn Sie keine Nachzahlungen/Vorauszahungen haben wollen, ist das der sicherste Weg. Die Jahressteurschuld bleibt immer gleich - nur die Verteilung ist anders! Sie haben bei IV/IV zusammen weniger netto - dafür eine Erstattung nach der ESt-Erklärung!
Lia
ja, wenn Sie keine Nachzahlungen/Vorauszahungen haben wollen, ist das der sicherste Weg. Die Jahressteurschuld bleibt immer gleich - nur die Verteilung ist anders! Sie haben bei IV/IV zusammen weniger netto - dafür eine Erstattung nach der ESt-Erklärung!
Lia
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Wieso haben wir denn auf einem Mal so eine hohe Steuernachzahlung
Es gab doch kaum eine Veränderung bei den Angaben im Einkommensteuer-Antrag.
Habe ich es richtig verstanden, dass der Unterschied zwischen Steuerklasse III / V und IV / IV "nur" eine Nachzahlung/Vorauszahlung oder höherer monatlicher Abzug bei beiden ist. Sonst gibt es keine Unterschiede?
Vielen Dank und Gruß
vielen Dank für die Antwort.
Wieso haben wir denn auf einem Mal so eine hohe Steuernachzahlung
Es gab doch kaum eine Veränderung bei den Angaben im Einkommensteuer-Antrag.
Habe ich es richtig verstanden, dass der Unterschied zwischen Steuerklasse III / V und IV / IV "nur" eine Nachzahlung/Vorauszahlung oder höherer monatlicher Abzug bei beiden ist. Sonst gibt es keine Unterschiede?
Vielen Dank und Gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
naja, ganz so pauschalisieren kann man das nicht, da es auch etwas einkunftsabhängig ist. aber im grundsatz ist diese annahme korrekt.
bei der IV/IV-wahl geht es letztlich darum, dass die beiden ehepartner sich bei den vereinnahmten einkommen nicht groß unterscheiden. es erfolgt die entsprechende lohnsteuerabfuhr. bei der III/V - wahl ist dies anders. hier verdient der eine ehepartner im vergleich zum anderen mehr einkommen. der ehepartner mit dem höheren einkommen hat regelmäßig die steuerklasse 3 und zahlt auf das hohe einkommen weniger steuern. bei dem ehepartner mit der klasse 5 wird bereits ab dem ersten euro eine steuer fällig.
im ergebnis geht es nur darum, dass verheiratete im entsprechenden jahr so wenig lohnsteuer wie möglich bezahlen. man kann sogar sagen, dass der effekt bei der lohnsteuerklassenwahl unterm strich gleich ist. es ist jedoch bei jedem ehepaar zu prüfen, welche kombi eben die beste ist um den effekt zu erzielen. meist rät man, dann sich die III/V-kombi dann empfiehlt, wenn die einkommen der ehepartner ab 30% von einander abweichen.
einen unterschied bei den kombis besteht darin, dass bei III/V eine veranlagungspflicht besteht. beid er IV/IV kombi hingegen kann man eine veranlagung beantragen.
warum nun bei euch auf einmal höhere steuern fällig werden kann viele ursachen haben. dazu benötigt es ein paar genauere angaben. evtl. im bescheid prüfen (unter erläuterungen) ob evtl. etwas vom FA nicht anerkannt wurde.
gruß
bei der IV/IV-wahl geht es letztlich darum, dass die beiden ehepartner sich bei den vereinnahmten einkommen nicht groß unterscheiden. es erfolgt die entsprechende lohnsteuerabfuhr. bei der III/V - wahl ist dies anders. hier verdient der eine ehepartner im vergleich zum anderen mehr einkommen. der ehepartner mit dem höheren einkommen hat regelmäßig die steuerklasse 3 und zahlt auf das hohe einkommen weniger steuern. bei dem ehepartner mit der klasse 5 wird bereits ab dem ersten euro eine steuer fällig.
im ergebnis geht es nur darum, dass verheiratete im entsprechenden jahr so wenig lohnsteuer wie möglich bezahlen. man kann sogar sagen, dass der effekt bei der lohnsteuerklassenwahl unterm strich gleich ist. es ist jedoch bei jedem ehepaar zu prüfen, welche kombi eben die beste ist um den effekt zu erzielen. meist rät man, dann sich die III/V-kombi dann empfiehlt, wenn die einkommen der ehepartner ab 30% von einander abweichen.
einen unterschied bei den kombis besteht darin, dass bei III/V eine veranlagungspflicht besteht. beid er IV/IV kombi hingegen kann man eine veranlagung beantragen.
warum nun bei euch auf einmal höhere steuern fällig werden kann viele ursachen haben. dazu benötigt es ein paar genauere angaben. evtl. im bescheid prüfen (unter erläuterungen) ob evtl. etwas vom FA nicht anerkannt wurde.
gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
@andi 81
vielen Dank für die ausführliche Erklärung
Das FA hat alle Angaben anerkannt, also nichts gestrichen.
Werden dann wohl bei III/V bleiben (müssen) und monatlich gleich nach Gehaltseingang einen Betrag für die Vorauszahlungen sparen müssen
Ich habe heute von meiner Kollegin einen Ausdruck aus dem Internet bekommen. Da steht u.a. folgendes:
Ursache ist eine Systemumstellung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese Beiträge wurden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug 2010 erstmals über die sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Dies führte dazu, dass der monatliche Lohnsteuerabzug geringer ausfile. Daher kann die neue Berechnungsmethode mitunter zu hohen Nachzahlungen führen.
Durch meine wechselnden Monats-Arbeitsstunden innerhalb des Jahres 2009/2010 ist es mir nicht aufgefallen, dass ich im Jahr 2010 Netto mehr ausgezahlt bekommen habe.
Komisch ist nur, dass ich von Anderen, die auch die Kombination III/V haben, noch nichts gehört oder gelesen habe, dass sie so viel nachzahlen müssen.
Gruß
vielen Dank für die ausführliche Erklärung
Das FA hat alle Angaben anerkannt, also nichts gestrichen.
Werden dann wohl bei III/V bleiben (müssen) und monatlich gleich nach Gehaltseingang einen Betrag für die Vorauszahlungen sparen müssen
Ich habe heute von meiner Kollegin einen Ausdruck aus dem Internet bekommen. Da steht u.a. folgendes:
Ursache ist eine Systemumstellung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese Beiträge wurden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug 2010 erstmals über die sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Dies führte dazu, dass der monatliche Lohnsteuerabzug geringer ausfile. Daher kann die neue Berechnungsmethode mitunter zu hohen Nachzahlungen führen.
Durch meine wechselnden Monats-Arbeitsstunden innerhalb des Jahres 2009/2010 ist es mir nicht aufgefallen, dass ich im Jahr 2010 Netto mehr ausgezahlt bekommen habe.
Komisch ist nur, dass ich von Anderen, die auch die Kombination III/V haben, noch nichts gehört oder gelesen habe, dass sie so viel nachzahlen müssen.
Gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
ich bin etwas verwundert, da ich grad nicht ganz nachvollziehen kann, was für eine umstellung gemeint ist.
dennoch hat dies in der auswirkung nichts mit dem lohnsteuerabzug zu tun. die lohnsteuer wird anhand amtlicher und fester lohnsteuertabellen erhoben und entsprechend abgezogen. beeinflusst wird der lohnsteuerabzug lediglich durch die steuerklassen bzw. evtl. eingetragener freibeträge (bspw. kinderfreibeträge). die sozialabgaben richten sich zwar auch nach dem bruttolohn, aber diese werden ja berechnet anhand fester sätze und zusätzlich vom lohn abgezogen. also beidermal ist die bemessungsgrundlage der BAL.
die steuerliche berücksichtigung dieser beiträge erfolgt dann erst in der veranlagung, da man diese als sonderausgaben angibt. da kommen zudem noch alle weiteren gängigen versicherungen hinzu (wie bspw. haftpflicht-, unfall-, lebensversicherungen). anhand der summe ergibt sich dann eine entsprechende vorsorgepauschale. da gab es mal eine änderung. ich denke, dass du eher das meinst.
schau mal bitte im bescheid nach, was das FA an vorsorgepauschale angegeben und angestezt hat. ich vermute fast, dass dort steht, dass sie lediglich die besondere vorsorgepauschale berücksichtigt haben. das würde die nachzahlung erklären. dagegen gibt es aber evtl. eine einspruchsmöglichkeit.
also bitte mal überprüfen (auch mit vorjahresbescheid) und nochmal melden.
gruß
dennoch hat dies in der auswirkung nichts mit dem lohnsteuerabzug zu tun. die lohnsteuer wird anhand amtlicher und fester lohnsteuertabellen erhoben und entsprechend abgezogen. beeinflusst wird der lohnsteuerabzug lediglich durch die steuerklassen bzw. evtl. eingetragener freibeträge (bspw. kinderfreibeträge). die sozialabgaben richten sich zwar auch nach dem bruttolohn, aber diese werden ja berechnet anhand fester sätze und zusätzlich vom lohn abgezogen. also beidermal ist die bemessungsgrundlage der BAL.
die steuerliche berücksichtigung dieser beiträge erfolgt dann erst in der veranlagung, da man diese als sonderausgaben angibt. da kommen zudem noch alle weiteren gängigen versicherungen hinzu (wie bspw. haftpflicht-, unfall-, lebensversicherungen). anhand der summe ergibt sich dann eine entsprechende vorsorgepauschale. da gab es mal eine änderung. ich denke, dass du eher das meinst.
schau mal bitte im bescheid nach, was das FA an vorsorgepauschale angegeben und angestezt hat. ich vermute fast, dass dort steht, dass sie lediglich die besondere vorsorgepauschale berücksichtigt haben. das würde die nachzahlung erklären. dagegen gibt es aber evtl. eine einspruchsmöglichkeit.
also bitte mal überprüfen (auch mit vorjahresbescheid) und nochmal melden.
gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Meinst du mit Vorsorgepauschale das Wort: Vorsorgeaufwendungen?
Wenn ich die Bescheide vergleiche, dann sind da kaum Unterschiede
Gruß
P.S. ich krieg hier noch die Kriese
Warum muss es denn so kompliziert und unverständlich sein
Wenn ich die Bescheide vergleiche, dann sind da kaum Unterschiede
Gruß
P.S. ich krieg hier noch die Kriese
Warum muss es denn so kompliziert und unverständlich sein
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
genau die vorsorgeaufwendungen meinte ich. gut, dann liegt da nicht das problem.
hast du denn evtl. den link wo deine kollegin den ausdruck her hat? ich würde mir das mal ansehen, da ich echt nicht genau weiß, was gemeint ist.
fakt ist, ein problem muss es geben, denn wenn sich die verhältnisse zum vorjahr kaum geändert haben ist so eine nachzahlung eher unwahrscheinlich. und wenn sich im SV-bereich was geändert hat, dann ist das wahrscheinlich nur mit deinem AG und der kasse zu klären. aber wie gesagt, ich würde mir die seite mal gerne ansehen
habt ihr denn die einkommensteuererklärung mit einem programm erstellt? wenn ja, dann muss es eine berechnungsliste geben.
gruß
hast du denn evtl. den link wo deine kollegin den ausdruck her hat? ich würde mir das mal ansehen, da ich echt nicht genau weiß, was gemeint ist.
fakt ist, ein problem muss es geben, denn wenn sich die verhältnisse zum vorjahr kaum geändert haben ist so eine nachzahlung eher unwahrscheinlich. und wenn sich im SV-bereich was geändert hat, dann ist das wahrscheinlich nur mit deinem AG und der kasse zu klären. aber wie gesagt, ich würde mir die seite mal gerne ansehen
habt ihr denn die einkommensteuererklärung mit einem programm erstellt? wenn ja, dann muss es eine berechnungsliste geben.
gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
hier der Link:
http://www.banktip.de/news/26071/steuer ... und-v.html
Meine Kollegin, die die Löhne macht, hat gesagt, dass alles in dem Lohnprogramm vorgegeben ist und sie da selbst nichts dran ändern kann.
Ja, ich habe die Erklärung mit einem Programm gemacht. Auch da wurde mir die hohe Nachzahlung angezeigt. Ich habe zig Mal nachgeschaut ob ich irgendwo ein Fehler gemacht habe, aber war nicht. Dann habe ich die Erklärung eingereicht und gehofft, dass es sich aufklärt, aber leider vergebens
Ich danke dir für deine Hilfe
http://www.banktip.de/news/26071/steuer ... und-v.html
Meine Kollegin, die die Löhne macht, hat gesagt, dass alles in dem Lohnprogramm vorgegeben ist und sie da selbst nichts dran ändern kann.
Ja, ich habe die Erklärung mit einem Programm gemacht. Auch da wurde mir die hohe Nachzahlung angezeigt. Ich habe zig Mal nachgeschaut ob ich irgendwo ein Fehler gemacht habe, aber war nicht. Dann habe ich die Erklärung eingereicht und gehofft, dass es sich aufklärt, aber leider vergebens
Ich danke dir für deine Hilfe
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- Beiträge: 183
- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Hallo,
also, wenn Dich das tröstet, kann ich Dir sagen, dass Ihr da kein Einzelfall seit. Es ist in der Tat so, wie in dem von dir geposteten Link beschrieben. Denn durch den Systemwechsel
wurde ab dem Veranlagungsjahr 2010 bei der Steuerklasse V auch eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die monatliche Lohnsteuer fällt dadurch geringer aus. Das führt zu höheren Steuernachzahlungen als in den Vorjahren bei gleichen Verdiensten.
Gruß
also, wenn Dich das tröstet, kann ich Dir sagen, dass Ihr da kein Einzelfall seit. Es ist in der Tat so, wie in dem von dir geposteten Link beschrieben. Denn durch den Systemwechsel
wurde ab dem Veranlagungsjahr 2010 bei der Steuerklasse V auch eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die monatliche Lohnsteuer fällt dadurch geringer aus. Das führt zu höheren Steuernachzahlungen als in den Vorjahren bei gleichen Verdiensten.
Gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
ist mir wirklich neu - aber ich kann mich dann tempelhof leider nur anschließen.
gruß
gruß
Re: Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V
Danke für eure Antworten.
Komisch finde ich nur, dass keiner von dieser Veränderung was erzählt hat (jedenfalls habe ich es nicht mitbekommen) und dass sonst niemand über zu hohe Rückzahlen klagt
DIE hätten es alles so lassen können, denn was nützt mir mehr Geld im Monat, wenn ich dann doch für die Vorauszahlungen was wegpacken muss
Gruß
Komisch finde ich nur, dass keiner von dieser Veränderung was erzählt hat (jedenfalls habe ich es nicht mitbekommen) und dass sonst niemand über zu hohe Rückzahlen klagt
DIE hätten es alles so lassen können, denn was nützt mir mehr Geld im Monat, wenn ich dann doch für die Vorauszahlungen was wegpacken muss
Gruß