Doppelte Haushaltsführung Ablehnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Deamo
Beiträge: 1
Registriert: 11. Aug 2011, 14:24

Doppelte Haushaltsführung Ablehnung

Beitrag von Deamo »

Hallo,
ich suche Rat oder Erfahrungen wie man Doppelte Haushaltsführung anerkannt bekommt.

Habe bis 2006 bei den Eltern (Erfurt) gewohnt und einen Job in Hamburg angenommen.
Es folgte eine Mietwohnung in HH als Zweitwohnsitz (Arbeitsstätte). Hauptwohnsitz ist und war immer die Heimat Erfurt. (2006 keine Doppelte Haushaltführung wegen Elternhaus/Zimmer).
Doch 2007 haben meine Eltern die Wohnung umgebaut und mein Zimmer anderweitig genutzt,
daher fiel meine Bleibe weg. Dennoch blieb der Hauptwohnsitz in Erfurt bestehen, da Lebensmittelpunkt. Daraufhin musste ich eine neue Wohnung am Hauptwohnsitz suchen, welche ich bei meiner damaligen Freundin (eigener Hausstand) bezogen habe. Dort bin ich zu dem für alle Kosten aufgekommen und 2-3 mal im Monate gependelt. Die Ablehnung wird begründet das der Umzug zur Freundin aus privaten Grund nicht anerkannt werden kann und keine doppelte Haushaltführung ist. Irgendwie steh ich jetzt blöd da, weil mein Einspruch abgelehnt wurden ist.

Hat jemand einen Tipp oder Rat. :roll:
Ich wäre sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Doppelte Haushaltsführung Ablehnung

Beitrag von andi81 »

also die DHF ist klar für den wohnsitz bei den eltern nicht gültig, auch nicht nach dem umbau.

der umzug zur freundin ist vom FA richtig erfasst, dass dies aus privaten gründen erfolgte. es hat ja nichts mit dem beruf zu tun.

das vorliegen der DHF ist aber gegeben. dies ist begründbar, dass sich der arbeitsort nicht in erfurt befindet und die wohnung in HH nur aus beruflichen gründen bezogen wird. aufgrund der tatsache des persönlichen lebensmittelpunktes in erfurt kann man da beim FA argumentieren, dass sich freundin, freunde, familie nach wie vor am heimatort befinden. evtl. auch vereinstätigkeiten mit aufführen. was ich allerdings rate ist, dass (sofern noch nicht getan) man sich auf den mietvertrag mit eintragen lässt. das FA will in fällend der DHF immer nachweise. auf jeden fall einspruch gegen die ablehnung einlegen.

gruß
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