Hallo zusammen,
ich habe mein Lohnsteuerbescheid für das Jahr 2010 erhalten. Nun steht unter dem Restguthaben eine weitere Zeile mit der Information mit einem entsprechenden Beitrag:
** Nachweis der Umbuchung Anrechnung auf demnächt fällige Beträge Kirchensteuer (ev) 2010 **
Im Jahr 2010 bin ich aus der Kirche ausgetreten (August). Wird mir der jetzt stehende Betrag noch vergütet? Was bedeutet das?
Ich bitte um hilfe und Erklärung.
Vielen Dank und bis bald
Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer
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- Registriert: 6. Aug 2011, 17:53
Re: Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer
am besten mal beim FA anrufen und nachfragen und mitteilen, dass man aus der kirche ausgetreten ist. zur not auch das kirchensteueramt kontaktieren.
gruß
gruß
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer
zunächst mal klären, ob der Kirchenaustritt auch bei der ESt-Erklärung angegeben wurde und nachrechnen, ob FA anteilig richtig die KiSt dann berechnet hat.
Ansonsten je nach Bundesland die entsprechende Kirchensteuerstelle - siehe in den Erläuterungen zum ESt-Becsheid - kontaktieren bzw. Widerspruch einlegen.
Lia
Ansonsten je nach Bundesland die entsprechende Kirchensteuerstelle - siehe in den Erläuterungen zum ESt-Becsheid - kontaktieren bzw. Widerspruch einlegen.
Lia