Geänderte Steuerbescheide erhalten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tr27
Beiträge: 2
Registriert: 6. Jun 2011, 16:44

Geänderte Steuerbescheide erhalten

Beitrag von tr27 »

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Am 23.05.2011habe ich geänderte Steuerbescheide für 2005, 2006 und 2007 erhalten

Geändert nach § 164 Abs. 2 AO für 2005
Geändert nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für 2006 und 2007
Gilt nicht zumindest für die geänderten Bescheide 2005
und 2006 die Festsetzungsverjährung ?
Wenn ja, wie kann ich diese geltend machen ?
Danke und Grüße
Thomas
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Geänderte Steuerbescheide erhalten

Beitrag von SiegesRitter »

kann ich dir so pauschal nicht beantworten....hierzu müsste ich wissen, ob du auch Gewinneinkünfte hast....

...so also
Land- und Forstwirtschaft
Gewerbe
Selbstständige

und wann du die entsprechenden Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben hast.
tr27
Beiträge: 2
Registriert: 6. Jun 2011, 16:44

Re: Geänderte Steuerbescheide erhalten

Beitrag von tr27 »

Hallo,

in allen 3 Jahren habe ich Verluste aus Gewerbebetrieb gehabt (nebenberufliches Gewerbe).
Eingereicht habe ich die Steuererklärungen für 2005 Ende 2006, für 2006 Ende 2007.
Der Steuerbescheid vom FA für 2005 wurde in 02/2007 zugestellt, der für 2006 02/2008
Kann ich dann also einen Einspruch wegen Festsetzungsverjährung geltend machen ?
Falls dieser abgelehnt wird entstehen mir dann weitere Kosten oder Gebühren ?

Grüße
Thomas
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Geänderte Steuerbescheide erhalten

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Thomas,

danke für deine Nachricht bzw. deine weiteren Ausführungen.

Abgabenordnung ist nicht gerade mein Steckenpferd, aber ich würde folgendes sagen:

Änderung 2005:
Beginn der Feststetzungfrist gem. § 170 (2) AO mit Ablauf des Jahres
in dem die Erklärung beim Finanzamt eingegangen ist.....also 2006 (da Ende 2006 eingeriecht lt. deinen Ausführungen).
Die Festsetzungfrist beläuft sich gem. § 169 (2) Nr. 2 AO vier Jahre.
Ende mit Ablauf des Jahres 2010.

Sofern keine Unterbrechungen durch sog. Ablaufhemmungen nach § 171 AO vorliegen so z.B. Außenprüfung, offenbare Unrichtigkeit, Einspruch oder ähnliches ist die Feststezungfrist abgelaufen. Dann solltest du unbedingt gegen den Steuerbescheid und seine Änderung aufgrund des Ablaufs der Festsetzungsfrist Einspruch einlegen ....eben auch mit dieser Begründung.

2006 & 2007

hier ist die Festsetzungfrist erst mit Ablauf 2011 und 2012 verjährt. Folglich sind die Bescheide ggf. noch änderbar. Würde mal versuchen noch Kosten, soweit du diese bisher nicht geltend gemacht haben solltest, gegenrechnen zu lassen. Nur, falls du was versäumt haben solltest mit einzureichen. Anders sehe ich hier keine Handhabe.

Gruß

Siegesritter
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Geänderte Steuerbescheide erhalten

Beitrag von andi81 »

kurze frage - sind denn durch die änderungen nachteile entstanden?

kann mir gut vorstellen, dass die bescheide nur geändert wurden sind, weil es in der vergangenheit einige entscheidungen zu den anhängigen verfahren gab (vgl. in den bescheiden bitte die vorläufigkeitsvermerke - dort ersichtlich, welche verfahren anhängig waren)
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