Komplizierte Steuererklärung für 2011

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ThomasISDO
Beiträge: 1
Registriert: 26. Apr 2011, 10:27

Komplizierte Steuererklärung für 2011

Beitrag von ThomasISDO »

Hallo zusammen,

hätte das 2-3 Fragen für meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2010.
Im genannten Jahr haben ich verschiedene Einkünfte erzielt.
Bis zum 30.06.2010 habe ich Einkünfte als Diplomand bezogen (Steuerkarte 1) und im Nebenjob (Steuerkarte 6). Ab dem 01.07. war ich dann arbeitslos gemeldet und seit dem 01.09.2010 arbeite ich fest als Dipl-Ing.
Mit den Einkünften aus meiner Studentenzeit, hätte ich den Steuerfreibetrag wohl nicht überschritten. Mit der Einstellung zum Ingenieur überschreite ich diese natürlich.
Muss ich für die Einkünfte als Diplomand und aus dem Nebenjob jetzt noch nachträglich Steuern zahlen? Diese wurden mir nur geringfügig bei dem Nebenjob (Steuerkarte 6) abgezogen. Habe jetzt die Befürchtung, dass ich noch für die 6 Monate als Diplomand nachzahlen muss.
Am einfachsten ist es doch wahrscheinlich, wenn ich aus allen 3 Beschäftigungsverhältnissen den Ausdruck zur Elektronischen Steuererklärung mit einreiche oder?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Komplizierte Steuererklärung für 2011

Beitrag von SiegesRitter »

Schönen guten Abend Thomas,

sicherlich kann es sein, dass dir eine Nachzahlung winkt. Dies hat jedoch nicht nur seinen Ursprung in der Diplomanden-Tätigkeit, sondern auch vielmehr aus dem Arbeitslosengeld. Dieses muss auch bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit ,,Anlage N" mit erklärt werden und erhöht den Prozentsatz der Steuer ,,progressiv".

Der Vorteil ist wohl, dass du die Werbungskosten

so z.B.

- Wege zum Studienort
- Wege zur Diplomantentätigkeitsort
- Wege für neue Beschäftitungsort
- Bewerbungskosten (sofern nicht vom Arbeitsamt erstattet)
- Semestergebühren, Abschlussgebühren
- usw. usw.

Es kann sich dann, wenn du alle Ausgaben korrekt erfasst hast, vielleicht die Waage halten.

Die 3 Beschäftigungsverhältnisse sind zusammen zu rechnen und in die ,,Anlage N" einzutragen. Ich hoffe dir mit diesen Infos geholfen zu haben. Sonst frag einfach.

Gruß

Siegesritter
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