Rückkehr nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Duna
Beiträge: 2
Registriert: 20. Mär 2011, 10:54

Rückkehr nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

Beitrag von Duna »

Guten Tag,

ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich habe mehrere Jahre in Spanien mit einem spanischen Vertrag gearbeitet, war dort auch gemeldet und habe meine Steuern bezahlt. Nun bin ich im November nach Deutschland zurückgekehrt und verdiene seit Dezember 2010 mit einem deutschen Vertrag mein Gehalt als Angestellte.
Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland nie abgemeldet.
Muss ich jetzt in beiden Ländern eine Steuererklärung machen und jeweils beide Gehälter angeben? Ich bin mir nicht sicher ob es sich wegen einem Monat finanziell für mich lohnen würde auch noch in Deutschland eine separate Erklärung zu verfassen, möchte allerdings auch keine gesetzlichen Regelungen verletzen, indem ich eine Erklärung unterlasse.

Danke im Voraus
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Rückkehr nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

Beitrag von andi81 »

es tendiert eher zu 2 erklärungen. zwar fällt eine pflicht zur abgabe einer steuererklärung in deutschland nicht notgedrungen an, wenn ich normal bloß meine lohnsteuer abführe und keine sich auswirkenden steuerverminderungen ansetzen kann in deinem falle sind aber nun 2 länder betroffen, die für 2010 das recht auf besteuerung deiner einkünfte haben und um die sachgemäß aufzuteilen um eine doppelbesteuerung von einkünften zu vermeiden, ist es ratsam in beiden ländern eine erklärung abzugeben. zudem gilt der grundsatz auch, dass in einem veranlagungsjahr grundsätzlich die welteinkünfte zu erklären sind. die einkünfte in spanien fallen in deutschland zumindest so unter deutsches recht, dass sie zum zwecke des progressionsvorbehalts und somit zur festsetzung deines persönlichen einkommensteuersatzes führen.

des weiteren könnte sich eine erklärung auch lohnen, da du einen pauschalen rückumzug nach deutschland geletend machen kannst und somit schon über die pauschalen WK von 920 EUR kommst. da du deinen wohnsitz in deutschland auch immer beibehalten hast, erfüllst du auch den tatbestand der doppelten haushaltsführung. in soweit realisiert, wären nämlich auch sämtliche heimfahrten nach deutschland in der deutschen erklärung als WK absetzbar. bei einem monatslohn (geh davon aus, das dieser nicht exorbitant hoch ist), kannst du zumindest erreichen einen teil deiner gezahlten lohnsteuer wieder zu bekommen.

gruß
Duna
Beiträge: 2
Registriert: 20. Mär 2011, 10:54

Re: Rückkehr nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

Beitrag von Duna »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
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