Hallo,
wir haben im Feb. 2010 geheiratet. Bin nun grad dabei die Steuererklärung zu machen und möchte eigentlich die besondere Veranlagung für das Jahr der Hochzeit machen. Muss man da zwei einzelne Erklärungen machen - also einmal für meinen Mann und einmal für mich? Hab nämlich das Elsterformular runtergeladen und ausgefüllt und da kommt immer wieder der Fehler dass ich das Kreuz bei Zusammenveranlagung machen soll und nich bei besonderer Veranlagung für das Jahr der Hochzeit...hoffe mir kann jemand helfen...LG
Steuererklärung im Jahr nach der Hochzeit
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Re: Steuererklärung im Jahr nach der Hochzeit
hast du mal gecheckt in derberechnungsliste, ob die zusammenveranlagung nicht evtl. günstiger ist und dir elster einfach dies nur als hinweis gibt? bei elster muss man immer differenzieren zwischen hinweis und fehler
Re: Steuererklärung im Jahr nach der Hochzeit
Hallo,
die Besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung bedeutet, dass sie weiterhin wie unverheiratete behandelt werden (gilt nur im Jahr der Eheschließung). Eheleute die die Zusammenveranlagung beantragt haben, haften demnach als Gesamtschuldner. In einigen Situationen kann die besondere Veranlagung günstiger sein, z.B. wenn man vorher alleinerziehend war und Ansprüche auf Entlastungsbeträge hatte.
Frdl. Gruß
die Besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung bedeutet, dass sie weiterhin wie unverheiratete behandelt werden (gilt nur im Jahr der Eheschließung). Eheleute die die Zusammenveranlagung beantragt haben, haften demnach als Gesamtschuldner. In einigen Situationen kann die besondere Veranlagung günstiger sein, z.B. wenn man vorher alleinerziehend war und Ansprüche auf Entlastungsbeträge hatte.
Frdl. Gruß