Hallo,
ich habe eine Frage zu Zeile 6 in der Anlage "Kind" in der Einkommenssteuer, die ich für meine Eltern mache.
Bisher habe ich die Steuererklärung für die beiden als eine Zusammenveranlagung gemacht und jetzt bin ich nach Recherche darauf gestoßen, dass man wohl bei Zeile 6 (Anspruch auf Kindergeld) die Summe angibt, die beiden Elternteilen zustehen und nicht jene Summe, die einem Elternteil in einem Jahr zusteht.
Nun, dass habe ich bisher wohl immer falsch gemacht und will mich hier nur Vergewissern, dass das wirklich so ist. Da wohl etwas Arbeit auf mich zukommen wird, falls dies der Fall sein sollte. Ist hier dann eine Strafe wegen einer Falschangabe zu erwarten?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Zusammenveranlagung - Kindergeld
Re: Zusammenveranlagung - Kindergeld
Ich verstehe zwar nicht wirklich, was Du sagen möchtest, aber Du kannst davon ausgehen, dass - wenn Du was falsches angegeben hättest - dies seitens des Finanzamtes korrigiert worden ist.
Kindergeld wird immer nur einem Elternteil ausgezahlt. Bei einer getrennten Veranlagung trägt dennoch jedes Elternteil in seiner Anlage Kind die Hälfte des Gesamtanspruchs ein (die Bonuszahlungen der letzten Jahre gehören auch dazu), bei Zusammenveranlagung wird der Gesamtanspruch in die dann ja einzige Anlage Kind eingetragen.
Übrigens tatsächlich der ANSPRUCH: sollten Eltern z.B. vergessen, Ausbildungsnachweise von volljährigen Kindern einzureichen und daher tatsächlich (vorübergehend) kein Kindergeld ausbezahlt bekommen, muss dennoch der Gesamtanspruch eingetragen werden und nicht nur die tatsächlich erhaltenen Beträge.
Kindergeld wird immer nur einem Elternteil ausgezahlt. Bei einer getrennten Veranlagung trägt dennoch jedes Elternteil in seiner Anlage Kind die Hälfte des Gesamtanspruchs ein (die Bonuszahlungen der letzten Jahre gehören auch dazu), bei Zusammenveranlagung wird der Gesamtanspruch in die dann ja einzige Anlage Kind eingetragen.
Übrigens tatsächlich der ANSPRUCH: sollten Eltern z.B. vergessen, Ausbildungsnachweise von volljährigen Kindern einzureichen und daher tatsächlich (vorübergehend) kein Kindergeld ausbezahlt bekommen, muss dennoch der Gesamtanspruch eingetragen werden und nicht nur die tatsächlich erhaltenen Beträge.
Re: Zusammenveranlagung - Kindergeld
Alles klar. Dann weiß ich es jetzt besser.
Danke für die Antwort!
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