Einspruch gegen vorläufigen Steuerbescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Susi Sorglos
Beiträge: 7
Registriert: 13. Mai 2022, 03:22

Einspruch gegen vorläufigen Steuerbescheid

Beitrag von Susi Sorglos »

Hallo zusammen,

ich habe für 2020 meinen Steuerbescheid erhalten, der nach § 165 Abs.1 S.1 und 2 AO vorläufig ist.

Unter anderem habe ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Zu diesen steht in den Erläuterungen:

"Zu Schillerstr. 6: Die Werbungskosten werden ab Juni 2020 anerkannt, weil die Vermietungsabsicht erst ab dem Zeitpunkt bestand."

Und weiter unten in den Erläuterungen:

"Die Festsetzung der Einkommensteuer ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil zurzeit die Überschußerzielungsabsicht nicht abschliessend beurteilt werden kann. Die Vorläufigkeit umfasst auch die damit zusammenhängenden nachrangingen Fragen der Höhe der Einnahmen und Höhe der abziehbaren Werbungskosten."


Dass die Vermietungs- bzw. Überschußerzielungsabsicht erst ab Juni 2020 bestand ist unrichtig, und wird von mir per Einspruch angegangen werden.

Die Frage ist nur wann.

Ich kann mir ja Zeit lassen bis ein endgültiger Steuerbescheid vorliegt.

Aber:
Ist die Feststellung "Zu Schillerstr 6: ......." (s.o.) ein selbständiger feststellender Verwaltungsakt, der nicht vorläufig ist und deshalb innerhalb von 4 Wochen angegangen werden muss ?

Danke.

Gruß Susanne
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einspruch gegen vorläufigen Steuerbescheid

Beitrag von Tom998 »

Es ist eine Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt. Wenn dieser ohnehin angefochten wird, kann man auch die Überschußerzielungsabsicht nachweisen, wenn einem danach ist.
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