Hallo zusammen,
meine Tochter ist eine nicht pflichtveranlagter Auszubildende und hat mit Elster-Online einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage für 2021 gestellt.
Das Häkchen "Einkommensteuererklärung" auf Seite 1 des Hauptvordrucks hat sie nicht gesetzt, da sie bei einer Antragsveranlagung ca. 50 € Steuer nachzahlen müsste.
Im Daten-Transferprotokoll steht: "Art der Erklärung: Festsetzung der Arbeitnehmer - Sparzulage".
Ihr zu versteuerndes Einkommen in 2021 wäre ca. 14.000 €.
Ihr Anspruch auf AN-Sparzulage für 2021 ist 80 €.
Jetzt erhielt sie einen ESt-Bescheid für 2021 mit der Festsetzung einer Steuernachzahlung in Höhe von 50 € (ESt und KiSt) und einer Sparzulage von 80 €.
Frage:
Erfolgte die Festsetzung von Einkommen- und Kirchensteuer zu recht, obwohl sie - jedenfalls explizit - keinen Antrag gestellt hat ?
Danke.
Susanne
Arbeitnehmersparzulage ohne Einkommensteuererklärung
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