Nebenjob freier Journalist

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Thomas_24
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mär 2022, 15:55

Nebenjob freier Journalist

Beitrag von Thomas_24 »

Hallo zusammen,

ich habe mal ne grundsätzliche Frage. Ich bin Angestellter und nebenberuflich freier Journalist. Ich weiß, dass ich bei unter 16.000 Einkommen als freier Journalist keine Umsatzsteuer zahlen muss, habe dies aber noch nicht beantragt. Im Nebenberuf als Journalist bekomme ich also Rechnungen mit 7% Umsatzsteuer. Hierfür muss ich eine Umsatzsteuerklärung am Ende des Jahres machen, korrekt?
Wenn ich dann meinen Lohnsteuerjahresausgleich als Angestellter mache, muss ich dort dann trotzdem nochmal mein Einkommen aus dem Nebenberuf angeben (nicht mehr als 300 pro Monat)? Und damit quasi nochmal versteuern?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nebenjob freier Journalist

Beitrag von Severina »

" Ich weiß, dass ich bei unter 16.000 Einkommen als freier Journalist keine Umsatzsteuer zahlen muss, habe dies aber noch nicht beantragt."

Da weißt Du mMn was falsches. Wenn ein Unternehmer weniger als 22.000 € (das waren vorher 17.500 €, nicht 16.000 €) Umsatz macht (nicht "Einkommen hat"), dann ist er Kleinunternehmer, wenn er nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (die muss man nicht "beantragen").

"Im Nebenberuf als Journalist bekomme ich also Rechnungen mit 7% Umsatzsteuer. "

Ich nehme mal an, Du bekommst Gutschriften, keine Rechnungen?

"Hierfür muss ich eine Umsatzsteuerklärung am Ende des Jahres machen, korrekt?"

Ja, wenn Du Umsatzsteuer vereinnahmst, musst Du die auch - nach Abzug der mit den Umsätzen zusammenhängenden Vorsteuerbeträgen - abführen. Das hätte allerdings bereits unterjährig mittels Umsatzsteuer-Voranmeldungen geschehen müssen.

"Wenn ich dann meinen Lohnsteuerjahresausgleich als Angestellter mache, muss ich dort dann trotzdem nochmal mein Einkommen aus dem Nebenberuf angeben (nicht mehr als 300 pro Monat)? Und damit quasi nochmal versteuern?"

Angeben ja, selbstverständlich, nochmal versteuern nein, weil Umsatz- und Einkommensteuer zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind. Du musst Deinen Gewinn mittels einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, eine Anlage EÜR elektronisch übermitteln und den Gewinn in der Steuererklärung erklären.

Hast Du bei Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt übermittelt? Wenn nicht solltest Du das schnellstens nachholen.

Und nur zur Info: den Lohnsteuerjahresausgleich macht der Arbeitgeber. Das, was Du meinst und abgeben musst, ist eine Einkommensteuererklärung, schon seit 1991.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Nebenjob freier Journalist

Beitrag von muemmel »

nochmal versteuern Wieso nochmal? Zu dem Zeitpunkt ist doch noch kein Cent Einkommensteuer von dem Gewinn der Nebentätigkeit abgegangen... Aber versteuern müssen Sie das natürlich.
Thomas_24
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mär 2022, 15:55

Re: Nebenjob freier Journalist

Beitrag von Thomas_24 »

Vielen Dank für die Antworten.
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